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Nationales Schutzgebiet: 
Ex lege Biotop

Beschreibung
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Ex Lege Biotop

Kernphilosophie
Ex lege Biotope sind Lebensräume, die aufgrund der gültigen Rechtslage unmittelbar durch das Naturschutzgesetz geschützt sind. Es bedarf keiner zusätzlichen Ausweisung und keiner besonderen Kennzeichnung als Schutzgebiet.

Schlüsselbegriffe/Keywords
Artenschutz, Habitatschutz
Protection of species, protection of habitats

Allgemeine Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung
Es sind dies Gebiete für die auf Grund von allgemeinen Voraussetzungen landesweit geltende Schutzbestimmungen bestehen. In Kärnten sind dies zum Beispiel Bestimmungen über den Schutz der freien Landschaft (§ 5), Schutz der Alpinregion
(§ 6), Schutz der Gletscher (§ 7) oder Schutz der Feuchtgebiete (§ 8).

In Tirol gibt es in dieser Kategorie noch Sonderschutzgebiete nach § 21 des Tiroler Naturschutzgesetzes. Das sind schützenswerte Gebiete außerhalb geschlossener Ortschaften, deren Erhaltung in öffentlichem Interesse liegt.

Schutzziel(e)
Primäres Schutzziel ist die generelle Unterschutzstellung eines bestimmten Lebensraumes bzw. Natur- oder Landschaftsgebietes.

Weitere Ziele

Erholung
Bildung
Regionalentwichlung
Forschung

Schutzbestimmungen
In Gebieten, die von den allgemeinen Bestimmungen für den landesweiten Schutz erfasst sind, bedürfen bestimmte Maßnahmen einer gesonderten Bewilligung. Im Kärntner Naturschutzgesetz sind sie im § 4 angeführt: Anschüttungen in Seen, Gewinnung von Steinen, Schotter, Sand, Abbau von Torf, Errichtung von Schleppliften oder Seilbahnen, etc.

Monitoring und Berichtspflicht
keine Angaben

Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
Da diese Gebiete nach dem Naturschutzgesetz (ex lege) prinzipiell unter Schutz stehen, bedarf es für sie weder einer zusätzlichen Ausweisung noch einer besonderen Kennzeichnung. Sie bilden vielfach den grundlegenden Schutz für sensible Gebiete
(z. B. Gletscher).