Geltungsbereich
Internationale Schutzgebietskategorie
Österreich als Gesamtstaat ist nicht Mitglied der IUCN,
sondern nur im Wege der Mitgliedschaft des Lebensministeriums.
Weitere österreichische Mitglieder sind z. B. Nationalpark-Institut
Donau-Auen, Salzburger Nationalparkfonds – Nationalpark
Hohe Tauern, Umweltdachverband, u. a.
Ausweisende oder anerkennende Institution
Österreich bzw. das jeweilige Bundesland (ausweisend)
IUCN (anerkennend)
Die naturschutzrechtliche Umsetzung fällt in die rechtliche
Kompetenz der Bundesländer.
Rechtsgrundlage/Schutzstatus
Die IUCN-Kriterien stellen nur Richtlinien und keine rechtliche
Verpflichtung dar. Die Verpflichtung der Einhaltung besteht
jedoch insofern, als ansonsten die Streichung aus der Liste
oder die Zuordnung zu einer anderen Kategorie erfolgt.
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