|  | Kernphilosophie European 
                    Predicate: Biogenetic Reserve
 Durch Biogenetische Reservate sollen die genetische Vielfalt 
                  und die Repräsentativität der europäischen Tier- 
                  und Pflanzenarten gesichert werden.
 Schlüsselbegriffe/Keywords Artenschutz, Habitatschutz, Bildung, Forschung
 Protection of species, protection of habitats, education, 
                    scientific research
 
 Allgemeine 
                    Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung 
                    Das Netzwerk der Biogenetischen Reservate wurde 1976 vom Europarat 
                    geschaffen [Resolution (76)17]. Es soll der Erhaltung einer 
                    repräsentativen Auswahl von Lebensräumen sowie von 
                    Pflanzen- und Tierarten Europas dienen. Entsprechend den Anforderungen 
                    des Europarates erfolgt die Gebietsauswahl nach den Kriterien, 
                    ob typische, einzigartige, seltene und/oder gefährdete 
                    Arten bzw. Lebensräume vorhanden sind. Damit soll ein 
                    ausreichender Schutzstatus erreicht werden.
 Jedes Biogenetische Reservat muss 
                    zur Wahrung des biologischen Gleichgewichts und zur Erhaltung 
                      einer repräsentativen Auswahl unseres Erbes in Europa 
                      beitragen,
 
eine Forschungsgrundlage, ein lebendiges wissenschaftliches 
                      Betätigungsfeld darstellen, in dem Funktionsweise und 
                      Entwicklung der natürlichen Ökosysteme untersucht 
                      werden können. Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse 
                      sollen zur Aufklärung der Öffentlichkeit in Natur- 
                      und Umweltschutzfragen dienen.
 Die Auswahl der Biogenetischen Reservate erfolgt im Wesentlichen aufgrund der 
                    Bedeutung des Standorts für den Naturschutz und der
 
Wirksamkeit des Schutzstatus 
 Zur Beurteilung der Bedeutung eines Biogenetischen Reservates 
                    für den Naturschutz werden vier Kategorien angewendet 
                    (sowohl für Lebensräume als auch für Arten). 
                    Sie wurden im Ministerkomitee des Europarates folgendermaßen 
                    festgelegt:  
                    Die typischen Aspekte der jeweiligen Region müssen 
                      durch die im Reservat vorkommenden Tier- und Pflanzenarten 
                      widergespiegelt werden. Es kann sich dabei sowohl um national 
                      als auch um regional typische Arten, Lebensräume oder 
                      Ökosysteme handeln oder um solche, die in Europa selten 
                      sind.
 
Einzigartige Arten, Lebensräume oder Ökosysteme 
                      unterscheiden dieses Gebiet durch seine besondere Charakteristik 
                      von anderen. Die Einzigartigkeit kann z. B. durch die Entwicklung 
                      aufgrund besonderer biogeographischer Faktoren oder ihrer 
                      außer-gewöhnlichen geographischen Verteilung 
                      begründet sein. 
 
 Seltene Arten, Lebensräume oder Ökosysteme 
                      sind für die Auswahl Biogenetischer Reservate von besonderer 
                      Bedeutung. Sie können national selten sein, dies muss 
                      aber nicht unbedingt europaweit gelten.
 
 Das Ausmaß der Gefährdung von Arten, Lebensräumen 
                      oder Ökosystemen ist ein wichtiger Entscheidungsfaktor 
                      bei der Auswahl der Gebiete. Das Gefährdungsausmaß 
                      kann von Land zu Land unterschiedlich sein.
 Schutzziel(e) Weitere ZieleZiel ist die Erhaltung von Lebensräumen oder Ökosystemen. 
                    Diese Lebensräume können sowohl natürlich, 
                    als auch naturnah bzw. halbnatürlich, lange sich selbst 
                    überlassen sein oder vom Menschen gestaltet oder genutzt 
                    werden. Eine Nutzung dieser Gebiete soll nicht ausgeschlossen 
                    werden, da in vielen Gebieten eine Nutzung (Mahd oder Beweidung) 
                    erst Voraussetzung für die Erhaltung der Lebensräume 
                    ist.
 
 
 
                     
                      | Erholung |     |   
                      | Bildung |     |   
                      | Regionalentwichlung |     |   
                      | Forschung |     |  Schutzbestimmungen				  
				   
                     Die Teilnahme basiert auf Freiwilligkeit. Es gibt keine Sanktionen bei Nichterfüllung.Es besteht Berichtspflicht über Umsetzung und Zustand 
                      der Gebiete. Monitoring und Berichtspflicht 
                    Alle fünf Jahre müssen die auf einem vorgegebenen 
                    Formblatt angegebenen Informationen zu den Gebieten aktualisiert 
                    werden.
 Die Prüfung der vorgeschlagenen Gebiete wird vom Europarat 
                    vorgenommen. Der Ministerausschuss des Europarates kann einem 
                    Land empfehlen, ein zerstörtes Reservat zurückzuziehen.
 
 Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien 
                    Die Schwerpunkte in diesem Schutzgebietstyp liegen in der 
                    Erhaltung von Arten und Biotopen, die für Europa einerseits 
                    charakteristisch, andererseits einzigartig, selten oder gefährdet 
                    sind.
 
 Die Erforschung der Grundlagen, Funktionsweisen und der Entwicklung 
                    von Lebensräumen für einen nachhaltigen Arten- oder 
                    Biotopschutz bilden gleichzeitig die Basis für den Schutz 
                    dieser Gebiete in der Zukunft.
 
 Von IUCN-Gebieten der Kategorien Ia und Ib lassen sich Biogenetische 
                    Reservate durch ihre repräsentative Bedeutung für 
                    die Lebensräume Europas abgrenzen.
 
 
 
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