Geltungsbereich
Internationales Prädikat für bereits bestehende
Schutzgebiete
Ausweisende oder anerkennende Institution
Länder bzw. Staaten, je nach Kompetenzverteilung (ausweisend)
PAN Parks Foundation (anerkennend).
Rechtsgrundlage/Schutzstatus
Da es sich bei PAN Parks um ein Prädikat für bestehende
Schutzgebiete handelt, gibt es keinen rechtlichen Schutzstatus.
Das Prädikat wird nach Antragstellung und Verifizierung
von der PAN Parks Foundation verliehen und kann bei Nichterfüllung
bestimmter Kriterien wieder aberkannt werden.
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