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European
Cultural Landscape
Kernphilosophie
Eine „Europäische Kulturlandschaft“ nach der
Europäischen Landschaftskonvention hat den Schutz der Landschaft
als Ganzes und die Weiterentwicklung der Landschaft anstelle
von Landschaftszerstörung zum Ziel. Voraussetzungen dafür
sind Bewusstseinsbildung für die Landschaft unter Berücksichtigung
aller Aspekte, besonders von Kultur und Tradition.
Schlüsselbegriffe/Keywords
Landschaftsschutz, Kulturlandschaft, Gesamtschutz
Protection of landscape, cultural landscape, over-all protection.
Allgemeine Voraussetzungen für
eine Unterschutzstellung
Die Konvention zeichnet sich durch ein neues, umfassendes
Landschaftsverständnis aus. Die Landschaft ist Teil eines
Raumes, wie er von Bewohnern und Besuchern wahrgenommen wird.
Sie ist Ergebnis der Einwirkungen von Natur und Mensch und
verändert sich im Laufe der Zeit. Somit bezieht die Konvention
nicht nur außergewöhnliche, wilde und unberührte
Landstriche ein, sondern auch alltägliche, städtische
und beeinträchtigte Landschaften.
Schutzziel(e)
Wesentliche Inhalte und Prinzipien der Konvention und ihrer
Umsetzung sind Subsidiarität, Erarbeitung von Leitlinien
für die Charakterisierung und Evaluierung von Landschaften,
Erfahrungsaustausch, Auszeichnungen (z. B. „Europäischer
Landschaftspreis“) und der Schutz der Landschaften von
gesamteuropäischer Bedeutung.
Weitere Ziele
Bisher gibt es kaum praktische Erfahrungen zur Umsetzung der
Konvention, da sie erst in wenigen Staaten am 01. 03. 2004
in Kraft getreten ist.
Erholung |
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Bildung |
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Regionalentwichlung |
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Forschung |
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Schutzbestimmungen
In der Europäischen Landschaftskonvention nehmen der
Mensch und seine Bedeutung für die Landschaft eine wesentliche
Rolle ein.
Die Aufgaben der unterzeichnenden Mitglieder sind,
- Landschaft rechtswirksam als wesentliche Komponente der
menschlichen Umgebung, als Ausdruck der Verschiedenheit
der Menschen in einem gemeinsamen kulturellen und natürlichen
Erbe und als Grundlage ihrer Identität zu sehen,
- eine Landschaftspolitik zu etablieren und implementieren,
die auf Landschaftsschutz, Landschaftsmanagement und Planung
abzielt,
- Verfahren zu entwickeln, die die Partizipation der Öffentlichkeit
und von lokalen und regionalen Verwaltungen und andere Gruppierungen
mit Interesse für die Definition und Anwendung einer
Landschaftspolitik ermöglicht und
- Landschaft in die Regional- und Stadtplanung und in ihre
kulturelle, ökologische, landwirtschaftliche, soziale
und ökonomische Politik ebenso wie in alle anderen
Bereiche der Politik mit direkten oder indirekten Auswirkungen
auf die Landschaft mit einzubeziehen.
Monitoring und Berichtspflicht
Das Ministerkomitee des Europarates betraut bestehende Sachverständigenausschüsse
mit der Überwachung der Durchführung des Landschaftsübereinkommens.
Der Generalsekretär des Europarats übermittelt dem
Ministerkomitee nach jeder Sitzung der Sachverständigenausschüsse
einen Bericht über ihre Arbeit und über die Wirkung
des Übereinkommens.
Die Vergabekriterien und Verfahrensvorschriften für den
Landschaftspreis des Europarats werden dem Ministerkomitee
von den Sachverständigenausschüssen vorgeschlagen.
Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
Die Unterzeichnung und Ratifizierung der Europäischen
Landschaftskonvention bedeutet mehr als die Ausweisung einiger
Schutzgebiete. Sie stellt vielmehr eine völkerrechtliche
Verpflichtung dar, die Landschaft und ihren Schutz in sämtlichen
politischen Bereichen und bei sämtlichen Entscheidungen
zu berücksichtigen. Der Grad der bisherigen menschlichen
Einflüsse spielt dabei keine Rolle.
Es handelt sich damit um eine völlig neuartige Schutzgebietskategorie.
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