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Europäisches Prädikat:
Europäische Kulturlandschaft

Beschreibung
 Rechtliches | BeispieleWeiterführendes
 
 

 European Cultural Landscape

Kernphilosophie
Eine „Europäische Kulturlandschaft“ nach der Europäischen Landschaftskonvention hat den Schutz der Landschaft als Ganzes und die Weiterentwicklung der Landschaft anstelle von Landschaftszerstörung zum Ziel. Voraussetzungen dafür sind Bewusstseinsbildung für die Landschaft unter Berücksichtigung aller Aspekte, besonders von Kultur und Tradition.

Schlüsselbegriffe/Keywords
Landschaftsschutz, Kulturlandschaft, Gesamtschutz
Protection of landscape, cultural landscape, over-all protection.

Allgemeine Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung
Die Konvention zeichnet sich durch ein neues, umfassendes Landschaftsverständnis aus. Die Landschaft ist Teil eines Raumes, wie er von Bewohnern und Besuchern wahrgenommen wird. Sie ist Ergebnis der Einwirkungen von Natur und Mensch und verändert sich im Laufe der Zeit. Somit bezieht die Konvention nicht nur außergewöhnliche, wilde und unberührte Landstriche ein, sondern auch alltägliche, städtische und beeinträchtigte Landschaften.

Schutzziel(e)
Wesentliche Inhalte und Prinzipien der Konvention und ihrer Umsetzung sind Subsidiarität, Erarbeitung von Leitlinien für die Charakterisierung und Evaluierung von Landschaften, Erfahrungsaustausch, Auszeichnungen (z. B. „Europäischer Landschaftspreis“) und der Schutz der Landschaften von gesamteuropäischer Bedeutung.

Weitere Ziele
Bisher gibt es kaum praktische Erfahrungen zur Umsetzung der Konvention, da sie erst in wenigen Staaten am 01. 03. 2004 in Kraft getreten ist.

Erholung
Bildung
Regionalentwichlung
Forschung

Schutzbestimmungen
In der Europäischen Landschaftskonvention nehmen der Mensch und seine Bedeutung für die Landschaft eine wesentliche Rolle ein.

Die Aufgaben der unterzeichnenden Mitglieder sind,

  • Landschaft rechtswirksam als wesentliche Komponente der menschlichen Umgebung, als Ausdruck der Verschiedenheit der Menschen in einem gemeinsamen kulturellen und natürlichen Erbe und als Grundlage ihrer Identität zu sehen,
  • eine Landschaftspolitik zu etablieren und implementieren, die auf Landschaftsschutz, Landschaftsmanagement und Planung abzielt,
  • Verfahren zu entwickeln, die die Partizipation der Öffentlichkeit und von lokalen und regionalen Verwaltungen und andere Gruppierungen mit Interesse für die Definition und Anwendung einer Landschaftspolitik ermöglicht und
  • Landschaft in die Regional- und Stadtplanung und in ihre kulturelle, ökologische, landwirtschaftliche, soziale und ökonomische Politik ebenso wie in alle anderen Bereiche der Politik mit direkten oder indirekten Auswirkungen auf die Landschaft mit einzubeziehen.

Monitoring und Berichtspflicht
Das Ministerkomitee des Europarates betraut bestehende Sachverständigenausschüsse mit der Überwachung der Durchführung des Landschaftsübereinkommens.
Der Generalsekretär des Europarats übermittelt dem Ministerkomitee nach jeder Sitzung der Sachverständigenausschüsse einen Bericht über ihre Arbeit und über die Wirkung des Übereinkommens.
Die Vergabekriterien und Verfahrensvorschriften für den Landschaftspreis des Europarats werden dem Ministerkomitee von den Sachverständigenausschüssen vorgeschlagen.

Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
Die Unterzeichnung und Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention bedeutet mehr als die Ausweisung einiger Schutzgebiete. Sie stellt vielmehr eine völkerrechtliche Verpflichtung dar, die Landschaft und ihren Schutz in sämtlichen politischen Bereichen und bei sämtlichen Entscheidungen zu berücksichtigen. Der Grad der bisherigen menschlichen Einflüsse spielt dabei keine Rolle.
Es handelt sich damit um eine völlig neuartige Schutzgebietskategorie.