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Leitsystem
Planung, Einrichtung und „Betrieb“
von Schutzgebieten sind komplexe Aufgaben. Die Ausweisung
von Schutzgebieten gehört zu den flächenmäßig
größten Vorhaben moderner Gesellschaften. Es geht
darum, viele Beteiligte einzubeziehen, einen Ausgleich zwischen
unterschiedlichsten Interessen herbeizuführen und eine
Vielzahl gesetzlicher Materien sowie europäischer und
internationaler Richtlinien zu beachten. Es gibt eine Vielzahl
unterschiedlicher Typen von Schutzgebieten. Das macht die
Aufgabe nicht leichter.
- Rechtlich verankerte Schutzgebiete: Schutzgebiete können
durch Gesetz, Verordnung oder per Bescheid festgelegt werden.
Das geschieht durch die Kärntner Landesregierung (Naturpark,
Natur-, Landschafts- und Europaschutzgebiet), durch die
Bezirksverwaltungsbehörde (Naturdenkmal) oder die Gemeinde
(örtliches Naturdenkmal). Dabei spielt in den letzten
Jahren die Umsetzung der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
und der Vogelschutzrichtlinie eine zunehmend wichtige Rolle.
Bei der rechtlichen Umsetzung von Schutzgebieten sind heute
die Instrumente des Vertragsnaturschutzes von großer
Bedeutung.
- Nationale und internationale Prädikate: Durch länderübergreifende
Konventionen oder Institutionen wie die UNESCO oder den
Europarat werden international anerkannte Prädikate
verliehen. Gebiete, die bestimmten Qualitätsanforderungen
entsprechen, können durch derartige Prädikate
der Weltöffentlichkeit vorgestellt werden. Der Zustand
der Gebiete wird regelmäßig überprüft.
Bei einer negativen Entwicklung kann das Prädikat wieder
aberkannt werden.
- Internationale Kategorien: Weltweit sind etwa 12 Prozent
der Erdoberfläche gesetzlich geschützt. Es gibt
in den Staaten der Erde hunderte verschiedene Arten von
Schutzgebieten. Das führt zu einer babylonischen Begriffsverwirrung.
Um hier eine bessere Übersicht zu schaffen, hat die
Internationale Union zum Schutz der Natur (IUCN) ein System
ausgearbeitet, das die Vielfalt an Schutzgebieten in sechs
Kategorien zusammenfasst. Theoretisch lässt sich jedes
Schutzgebiet der Welt einer dieser Kategorien zuordnen.
Damit werden der internationale Vergleich und die übernationale
Qualitätssicherung von Schutzgebieten möglich.
Oft überlagern sich in einem Gebiet mehrere Schutzgebietskategorien.
Ein Beispiel dafür ist das in der Gemeinde Eberndorf
gelegene Sablatnigmoor. Es ist nach dem Kärntner Naturschutzgesetz
als Naturschutzgebiet verordnet. Gleichzeitig ist es nach
den Richtlinien der Europäischen Union als Natura 2000-Gebiet
ausgewiesen. Der Europarat hat das Gebiet mit dem Prädikat
Biogenetisches Reservat ausgezeichnet. Zusätzlich ist
das Gebiet nach den Richtlinien der Ramsar-Konvention als
Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung anerkannt. Die
mehrfache Auszeichnung des Gebietes unterstreicht einerseits
seine Bedeutung, sorgt aber andererseits für Verwirrung.
Auf diesen Seiten sollen nun die wichtigsten nationalen und
internationalen Schutzgebietskategorien vorgestellt werden,
der Schwerpunkt liegt auf den Schutzgebieten des Bundeslands
Kärnten. Damit soll allen Interessierten, Beteiligten
und „Betroffenen“ ein „Schlüssel“
zum Verständnis der heimischen Schutzgebiete in die Hand
gegeben werden. Die Gebiete sind nach den Schutzobjekten gegliedert,
zu deren Erhaltung sie primär beitragen sollen:
- Arten und Lebensräume. Hier sind Gebiete zusammengefasst,
die vor allem bestimmte Tiere, Pflanzen und ihre natürlichen
Lebensräume bewahren sollen.
- Naturdenkmäler. Hier sind Gebiete zusammengefasst,
die in erster Linie kleinflächige Naturerscheinungen
wie Felsformationen, Einzelbäume, oder spezielle Biotope
vor Zerstörung oder Vernichtung schützen sollen.
- Landschaften. Hier sind Gebiete zusammengefasst, die
primär der Erhaltung und Entwicklung großräumiger
Natur- und Kulturlandschaften dienen sollen.
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