Home
Aktuelles | Kontakt
 
Zusammenfassung
Überblick
Projektbeschreibung
 
  Arten, Lebensräume
  Naturdenkmäler
  Landschaften
 Sie sind hier: Home » Projektbeschreibung »  Leitsystem 

Projektbeschreibung

Idee 
Leitsystem
 Aufbau | Resumee
 
 

Leitsystem

Planung, Einrichtung und „Betrieb“ von Schutzgebieten sind komplexe Aufgaben. Die Ausweisung von Schutzgebieten gehört zu den flächenmäßig größten Vorhaben moderner Gesellschaften. Es geht darum, viele Beteiligte einzubeziehen, einen Ausgleich zwischen unterschiedlichsten Interessen herbeizuführen und eine Vielzahl gesetzlicher Materien sowie europäischer und internationaler Richtlinien zu beachten. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Typen von Schutzgebieten. Das macht die Aufgabe nicht leichter.

  • Rechtlich verankerte Schutzgebiete: Schutzgebiete können durch Gesetz, Verordnung oder per Bescheid festgelegt werden. Das geschieht durch die Kärntner Landesregierung (Naturpark, Natur-, Landschafts- und Europaschutzgebiet), durch die Bezirksverwaltungsbehörde (Naturdenkmal) oder die Gemeinde (örtliches Naturdenkmal). Dabei spielt in den letzten Jahren die Umsetzung der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie eine zunehmend wichtige Rolle. Bei der rechtlichen Umsetzung von Schutzgebieten sind heute die Instrumente des Vertragsnaturschutzes von großer Bedeutung.

  • Nationale und internationale Prädikate: Durch länderübergreifende Konventionen oder Institutionen wie die UNESCO oder den Europarat werden international anerkannte Prädikate verliehen. Gebiete, die bestimmten Qualitätsanforderungen entsprechen, können durch derartige Prädikate der Weltöffentlichkeit vorgestellt werden. Der Zustand der Gebiete wird regelmäßig überprüft. Bei einer negativen Entwicklung kann das Prädikat wieder aberkannt werden.

  • Internationale Kategorien: Weltweit sind etwa 12 Prozent der Erdoberfläche gesetzlich geschützt. Es gibt in den Staaten der Erde hunderte verschiedene Arten von Schutzgebieten. Das führt zu einer babylonischen Begriffsverwirrung. Um hier eine bessere Übersicht zu schaffen, hat die Internationale Union zum Schutz der Natur (IUCN) ein System ausgearbeitet, das die Vielfalt an Schutzgebieten in sechs Kategorien zusammenfasst. Theoretisch lässt sich jedes Schutzgebiet der Welt einer dieser Kategorien zuordnen. Damit werden der internationale Vergleich und die übernationale Qualitätssicherung von Schutzgebieten möglich.

Oft überlagern sich in einem Gebiet mehrere Schutzgebietskategorien. Ein Beispiel dafür ist das in der Gemeinde Eberndorf gelegene Sablatnigmoor. Es ist nach dem Kärntner Naturschutzgesetz als Naturschutzgebiet verordnet. Gleichzeitig ist es nach den Richtlinien der Europäischen Union als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen. Der Europarat hat das Gebiet mit dem Prädikat Biogenetisches Reservat ausgezeichnet. Zusätzlich ist das Gebiet nach den Richtlinien der Ramsar-Konvention als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung anerkannt. Die mehrfache Auszeichnung des Gebietes unterstreicht einerseits seine Bedeutung, sorgt aber andererseits für Verwirrung.

Auf diesen Seiten sollen nun die wichtigsten nationalen und internationalen Schutzgebietskategorien vorgestellt werden, der Schwerpunkt liegt auf den Schutzgebieten des Bundeslands Kärnten. Damit soll allen Interessierten, Beteiligten und „Betroffenen“ ein „Schlüssel“ zum Verständnis der heimischen Schutzgebiete in die Hand gegeben werden. Die Gebiete sind nach den Schutzobjekten gegliedert, zu deren Erhaltung sie primär beitragen sollen:

  • Arten und Lebensräume. Hier sind Gebiete zusammengefasst, die vor allem bestimmte Tiere, Pflanzen und ihre natürlichen Lebensräume bewahren sollen.

  • Naturdenkmäler. Hier sind Gebiete zusammengefasst, die in erster Linie kleinflächige Naturerscheinungen wie Felsformationen, Einzelbäume, oder spezielle Biotope vor Zerstörung oder Vernichtung schützen sollen.

  • Landschaften. Hier sind Gebiete zusammengefasst, die primär der Erhaltung und Entwicklung großräumiger Natur- und Kulturlandschaften dienen sollen.