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Zur Bedeutung von Schutzgebieten
Der Reichtum eines Landes lässt sich in Zahlen nur unzulänglich
ausdrücken. Kärnten hat einen international anerkannten
Nationalpark, drei Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung,
29 Europaschutzgebiete, 256 Naturdenkmale, 37 Naturschutzgebiete
und 76 Landschaftsschutzgebiete. 11,6 Prozent der Landesfläche
unterliegen dem gesetzlichen Schutz, weitere Schutzgebiete
sind im Entstehen begriffen. Damit soll für die Zukunft
sichergestellt werden, dass die Schönheit unserer Landschaften,
die Bedeutung der Lebensräume und die Vielfalt der Tier-
und Pflanzenwelt langfristig erhalten bleiben, und dass sie
weiterentwickelt werden können.
- Lebensraum für Tier- und Pflanzenwelt. Von den Lebewesen
in den heimischen Gewässern bis zur Welt in den Hochgebirgen
sollen Tiere und Pflanzen in ihren ursprünglichen Lebensräumen
geschützt und vor dem Aussterben bewahrt werden.
- Lebendige Landschaften. Die typischen Kulturlandschaften
und landschaftlichen Eigenarten Kärntens sollen bewahrt
und entwickelt, die Schönheit der Kärntner Landschaften
soll langfristig erhalten werden. Die Landschaften sollen
Einheimischen und Gästen Lebens- und Erholungsraum
bieten.
- Vielfältige Naturerscheinungen. Naturkundliche Besonderheiten,
unter- und oberirdische Naturphänomene, geologische
Formationen, Gletscher, Gewässer- und Seenlandschaften
sollen in ihrer Ursprünglichkeit und Schönheit
erhalten werden.
- Modellregionen für nachhaltige Entwicklung. Schutzgebiete
sind auch Regionen für das vorbildliche Mit- und Nebeneinander
von Mensch, Natur und Wirtschaft. Sie sollen dazu beitragen,
neue Produkte und Dienstleistungen, neue Einkommens- und
Lebensmöglichkeiten für die ansässige Bevölkerung
– besonders in den ländlichen Räumen –
zu schaffen.
- Freilandlabors und Klassenzimmer. In Schutzgebieten ist
es möglich, den Geheimnissen der Natur auf die Spur
zu kommen. Die Netzwerke der Natur, die Funktion von Öko-Systemen
oder die Lebensweisen der Tier- und Pflanzenarten lassen
sich nur in ungestörter Natur erforschen und verstehen.
- Teil eines umfassenden Umwelt- und Ressourcenschutzes.
Zusammen mit anderen Planungs- und Rechtsinstrumenten sind
die Schutzgebiete unseres Bundeslandes die Grundlage für
eine langfristige Sicherung lebenswichtiger Ressourcen und
Rohstoffe wie Boden, Luft und Wasser.
Die naturkundlichen Besonderheiten unseres Landes sollen
nicht eingezäunt und weggesperrt werden. Sie sollen für
Einheimische und Gäste gleichermaßen zugänglich
bleiben. Für die Besitzer und Bewirtschafter solcher
Gebiete gilt es Einkommensmöglichkeiten und Zukunftsperspektiven
zu schaffen. Die Entwicklung der Schutzgebiete Kärntens
ist eine große Aufgabe, die nur bei gemeinsamer Anstrengung
aller Beteiligten erfolgreich bewältigt werden kann.
Naturschutz braucht öffentliche Akzeptanz, damit er nicht
zum bloßen Lippenbekenntnis verkommt. Die Bereitstellung
dieser Seiten soll das bessere Verständnis der Anliegen
des Naturschutzes unterstützen und so zum Erreichen seiner
Ziele beitragen – im Interesse von Mensch und Natur.
Ein Wort zum Gebrauch dieser Seiten: Die Texte sind einer
umfassenden Studie des Umweltdachverbandes entnommen:
Maier, F. & Hauhart, B. (2004):
IPAM Toolbox. Tools and Pilot Actions for Public Awareness
and Participation Processes. Aufbereitung unterschiedlicher
Schutzgebietskategorien. 100 S. – Studie im Auftrag
des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 20
– Landesplanung, Bearbeitung: Umweltdachverband, Wien.
Eine in leicht verständlicher und reich illustrierter
Form aufbereitete Fassung dieser Studie ist die Broschüre
„Schutzgebiete in Kärnten – Leitsystem“.
Sie ist über die Naturschutzabteilung des Amtes der Kärntner
Landesregierung zu beziehen.
Amt der Kärntner Landesregierung
Mag. Bernhard Gutleb
Abteilung 20 – Landesplanung
Uabt. Fachliche Angelegenheiten des Naturschutzes
Wulfengasse 13
A-9020 Klagenfurt
Phone: +43 (50) 536 320 51
Fax: +43 (50) 536 320 07
E-Mail: bernhard.gutleb@ktn.gv.at
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