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Zur Bedeutung von Schutzgebieten

Der Reichtum eines Landes lässt sich in Zahlen nur unzulänglich ausdrücken. Kärnten hat einen international anerkannten Nationalpark, drei Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, 29 Europaschutzgebiete, 256 Naturdenkmale, 37 Naturschutzgebiete und 76 Landschaftsschutzgebiete. 11,6 Prozent der Landesfläche unterliegen dem gesetzlichen Schutz, weitere Schutzgebiete sind im Entstehen begriffen. Damit soll für die Zukunft sichergestellt werden, dass die Schönheit unserer Landschaften, die Bedeutung der Lebensräume und die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt langfristig erhalten bleiben, und dass sie weiterentwickelt werden können.

  • Lebensraum für Tier- und Pflanzenwelt. Von den Lebewesen in den heimischen Gewässern bis zur Welt in den Hochgebirgen sollen Tiere und Pflanzen in ihren ursprünglichen Lebensräumen geschützt und vor dem Aussterben bewahrt werden.
  • Lebendige Landschaften. Die typischen Kulturlandschaften und landschaftlichen Eigenarten Kärntens sollen bewahrt und entwickelt, die Schönheit der Kärntner Landschaften soll langfristig erhalten werden. Die Landschaften sollen Einheimischen und Gästen Lebens- und Erholungsraum bieten.
  • Vielfältige Naturerscheinungen. Naturkundliche Besonderheiten, unter- und oberirdische Naturphänomene, geologische Formationen, Gletscher, Gewässer- und Seenlandschaften sollen in ihrer Ursprünglichkeit und Schönheit erhalten werden.
  • Modellregionen für nachhaltige Entwicklung. Schutzgebiete sind auch Regionen für das vorbildliche Mit- und Nebeneinander von Mensch, Natur und Wirtschaft. Sie sollen dazu beitragen, neue Produkte und Dienstleistungen, neue Einkommens- und Lebensmöglichkeiten für die ansässige Bevölkerung – besonders in den ländlichen Räumen – zu schaffen.
  • Freilandlabors und Klassenzimmer. In Schutzgebieten ist es möglich, den Geheimnissen der Natur auf die Spur zu kommen. Die Netzwerke der Natur, die Funktion von Öko-Systemen oder die Lebensweisen der Tier- und Pflanzenarten lassen sich nur in ungestörter Natur erforschen und verstehen.
  • Teil eines umfassenden Umwelt- und Ressourcenschutzes. Zusammen mit anderen Planungs- und Rechtsinstrumenten sind die Schutzgebiete unseres Bundeslandes die Grundlage für eine langfristige Sicherung lebenswichtiger Ressourcen und Rohstoffe wie Boden, Luft und Wasser.

Die naturkundlichen Besonderheiten unseres Landes sollen nicht eingezäunt und weggesperrt werden. Sie sollen für Einheimische und Gäste gleichermaßen zugänglich bleiben. Für die Besitzer und Bewirtschafter solcher Gebiete gilt es Einkommensmöglichkeiten und Zukunftsperspektiven zu schaffen. Die Entwicklung der Schutzgebiete Kärntens ist eine große Aufgabe, die nur bei gemeinsamer Anstrengung aller Beteiligten erfolgreich bewältigt werden kann. Naturschutz braucht öffentliche Akzeptanz, damit er nicht zum bloßen Lippenbekenntnis verkommt. Die Bereitstellung dieser Seiten soll das bessere Verständnis der Anliegen des Naturschutzes unterstützen und so zum Erreichen seiner Ziele beitragen – im Interesse von Mensch und Natur.

Ein Wort zum Gebrauch dieser Seiten: Die Texte sind einer umfassenden Studie des Umweltdachverbandes entnommen:

Maier, F. & Hauhart, B. (2004):
IPAM Toolbox. Tools and Pilot Actions for Public Awareness and Participation Processes. Aufbereitung unterschiedlicher Schutzgebietskategorien. 100 S. – Studie im Auftrag des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abteilung 20 – Landesplanung, Bearbeitung: Umweltdachverband, Wien.

Eine in leicht verständlicher und reich illustrierter Form aufbereitete Fassung dieser Studie ist die Broschüre „Schutzgebiete in Kärnten – Leitsystem“. Sie ist über die Naturschutzabteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung zu beziehen.

Amt der Kärntner Landesregierung
Mag. Bernhard Gutleb
Abteilung 20 – Landesplanung
Uabt. Fachliche Angelegenheiten des Naturschutzes
Wulfengasse 13
A-9020 Klagenfurt
Phone: +43 (50) 536 320 51
Fax: +43 (50) 536 320 07
E-Mail: bernhard.gutleb@ktn.gv.at