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IUCN-Category
Ia: Strict Nature Reserve
Kernphilosophie
Ein strenges Naturgebiet ist eine Schutzgebietskategorie von
internationaler Bedeutung für Gebiete mit herausragenden
oder beispielhaften Ökosystemen, geologischen oder physiologischen
Merkmalen und/oder Arten, deren Management in erster Linie der
wissenschaftlichen Forschung und/oder dem Umweltmonitoring dient.
Schlüsselbegriffe/Keywords
Schutz der Wildnis, Forschung, Artenschutz, genetische Diversität
wilderness protection, scientific research, preservation of
species, genetic diversity.
Allgemeine Voraussetzungen für
eine Unterschutzstellung
Offizielle Definition für sämtliche IUCN-Schutzgebietskategorien:
„Ein Land und/oder marines Gebiet, das speziell dem
Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt sowie der natürlichen
und der darauf beruhenden kulturellen Lebensgrundlagen dient
und das aufgrund rechtlicher oder anderer wirksamer Mittel
verwaltet wird.“
Kategorie I-Gebiete sollten sich darüber hinaus noch
durch herausragende oder repräsentative Ökosysteme,
geologische oder physiologische Gegebenheiten und/oder Arten
von anderen Gebieten abheben.
Schutzziel(e)
- Primäres Schutzziel in diesen Gebieten ist die Erhaltung
von Habitaten, Ökosystemen und Arten in einem möglichst
ungestörten Zustand zum Zweck der Forschung und/oder
des Monitoring.
- Genetische Ressourcen sollen in einem dynamischen, evolutionären
Status ebenso geschützt werden, wie auch bereits etablierte
ökologische Prozesse.
- Die Sicherung exemplarisch natürlicher Umwelt für
wissenschaftliche Studien, Umweltmonitoring und -bildung,
einschließlich Referenzgebiete, deren Betreuung grundsätzlich
ausgeschlossen ist, soll gewährleistet sein.
- Landschaftsstrukturen oder Gesteinsformationen müssen
bewahrt werden.
- Störungen sind durch sorgfältige Planung und
Durchführung von Forschungsarbeiten und anderen zulässigen
Aktivitäten zu minimieren.
- Der öffentliche Zutritt ist in unterschiedlichem
Ausmaß einzuschränken. Er kann stark eingeschränkt
oder sogar verboten werden.
Weitere Ziele
Erholung |
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Bildung |
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Regionalentwichlung |
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Forschung |
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Schutzbestimmungen
- Die Fläche des Schutzgebietes muss so groß
sein, dass die Unversehrtheit der Ökosysteme und die
Umsetzbarkeit der Managementziele, derentwegen es unter
Schutz steht, gewährleistet werden kann.
- Das Gebiet muss in hohem Maße frei von menschlichen
Eingriffen jeder Art bleiben und dies soll auch hinkünftig
gewährleistet werden.
- Der öffentliche Zugang soll nur in dem Ausmaß
möglich sein, in dem sichergestellt ist, dass die Wildnisqualität
der Umwelt für lange Zeit erhalten werden kann.
- Die Erhaltung der Biodiversität in diesem Gebiet
kann durch bloßen Schutz erzielt werden. Management
in Form von wesentlichen Eingriffen oder Manipulation von
Lebensräumen ist nicht erforderlich.
Monitoring und Berichtspflicht
Eigentum und Verwaltung liegen in den Händen der nationalen
oder regionalen Regierungen. Ausführendes Organ ist eine
mit qualifiziertem Personal ausgestattete Dienststelle, eine
privatrechtliche Stiftung, eine Universität oder sonstige
Einrichtung, die offiziell mit Schutz- oder Forschungsaufgaben
betraut ist oder aber die Eigentümer, die mit einer öffentlichen
oder privaten Organisation der vorgenannten Art zusammenarbeiten.
Eine adäquate Sicherung und Kontrolle für eine langfristige
Unterschutzstellung muss sichergestellt sein, bevor die Ausweisung
nach Kategorie I erfolgt.
Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
Diese Schutzgebietskategorie zeichnet sich durch die strikte
Reglementierung menschlicher Eingriffe und durch die Unberührtheit
des ausgewiesenen Gebietes aus. Die Nutzung dieses Gebietes
beschränkt sich ausschließlich auf Forschungszwecke.
Es ist dies auch die markanteste Abgrenzung zu anderen (IUCN-)Schutzgebietskategorien.
Im Gebiet durchgeführte Wanderungen etc. dienen vordergründig
der Wissensvermittlung und nicht der Erholung im touristischen
Sinn.
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