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                  IUCN-Category 
                    Ia: Strict Nature Reserve  
                   Kernphilosophie  
                  Ein strenges Naturgebiet ist eine Schutzgebietskategorie von 
                  internationaler Bedeutung für Gebiete mit herausragenden 
                  oder beispielhaften Ökosystemen, geologischen oder physiologischen 
                  Merkmalen und/oder Arten, deren Management in erster Linie der 
                  wissenschaftlichen Forschung und/oder dem Umweltmonitoring dient. 
                  Schlüsselbegriffe/Keywords 
                    Schutz der Wildnis, Forschung, Artenschutz, genetische Diversität 
                    wilderness protection, scientific research, preservation of 
                    species, genetic diversity. 
                   Allgemeine Voraussetzungen für 
                    eine Unterschutzstellung 
                    Offizielle Definition für sämtliche IUCN-Schutzgebietskategorien: 
                     
                    „Ein Land und/oder marines Gebiet, das speziell dem 
                    Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt sowie der natürlichen 
                    und der darauf beruhenden kulturellen Lebensgrundlagen dient 
                    und das aufgrund rechtlicher oder anderer wirksamer Mittel 
                    verwaltet wird.“ 
                     
                    Kategorie I-Gebiete sollten sich darüber hinaus noch 
                    durch herausragende oder repräsentative Ökosysteme, 
                    geologische oder physiologische Gegebenheiten und/oder Arten 
                    von anderen Gebieten abheben. 
                  Schutzziel(e) 
                  
                    -  Primäres Schutzziel in diesen Gebieten ist die Erhaltung 
                      von Habitaten, Ökosystemen und Arten in einem möglichst 
                      ungestörten Zustand zum Zweck der Forschung und/oder 
                      des Monitoring.
 
                       
                     
                    - Genetische Ressourcen sollen in einem dynamischen, evolutionären 
                      Status ebenso geschützt werden, wie auch bereits etablierte 
                      ökologische Prozesse. 
 
                       
                     
                    - Die Sicherung exemplarisch natürlicher Umwelt für 
                      wissenschaftliche Studien, Umweltmonitoring und -bildung, 
                      einschließlich Referenzgebiete, deren Betreuung grundsätzlich 
                      ausgeschlossen ist, soll gewährleistet sein.
 
                       
                     
                    - Landschaftsstrukturen oder Gesteinsformationen müssen 
                      bewahrt werden.
 
                       
                     
                    - Störungen sind durch sorgfältige Planung und 
                      Durchführung von Forschungsarbeiten und anderen zulässigen 
                      Aktivitäten zu minimieren.
 
                       
                     
                    - Der öffentliche Zutritt ist in unterschiedlichem 
                      Ausmaß einzuschränken. Er kann stark eingeschränkt 
                      oder sogar verboten werden.
 
                       
                     
                   
                  Weitere Ziele     
                  
                     
                      | Erholung | 
                           | 
                     
                     
                      | Bildung | 
                           | 
                     
                     
                      | Regionalentwichlung | 
                           | 
                     
                     
                      | Forschung | 
                           | 
                     
                   
                  Schutzbestimmungen 
                  
                    -  Die Fläche des Schutzgebietes muss so groß 
                      sein, dass die Unversehrtheit der Ökosysteme und die 
                      Umsetzbarkeit der Managementziele, derentwegen es unter 
                      Schutz steht, gewährleistet werden kann. 
 
                       
                     
                    -  Das Gebiet muss in hohem Maße frei von menschlichen 
                      Eingriffen jeder Art bleiben und dies soll auch hinkünftig 
                      gewährleistet werden. 
 
                       
                     
                    -  Der öffentliche Zugang soll nur in dem Ausmaß 
                      möglich sein, in dem sichergestellt ist, dass die Wildnisqualität 
                      der Umwelt für lange Zeit erhalten werden kann.
 
                       
                     
                    -  Die Erhaltung der Biodiversität in diesem Gebiet 
                      kann durch bloßen Schutz erzielt werden. Management 
                      in Form von wesentlichen Eingriffen oder Manipulation von 
                      Lebensräumen ist nicht erforderlich.
 
                     
                   
                  Monitoring und Berichtspflicht 
                    Eigentum und Verwaltung liegen in den Händen der nationalen 
                    oder regionalen Regierungen. Ausführendes Organ ist eine 
                    mit qualifiziertem Personal ausgestattete Dienststelle, eine 
                    privatrechtliche Stiftung, eine Universität oder sonstige 
                    Einrichtung, die offiziell mit Schutz- oder Forschungsaufgaben 
                    betraut ist oder aber die Eigentümer, die mit einer öffentlichen 
                    oder privaten Organisation der vorgenannten Art zusammenarbeiten. 
                    Eine adäquate Sicherung und Kontrolle für eine langfristige 
                    Unterschutzstellung muss sichergestellt sein, bevor die Ausweisung 
                    nach Kategorie I erfolgt.  
                  Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien 
                    Diese Schutzgebietskategorie zeichnet sich durch die strikte 
                    Reglementierung menschlicher Eingriffe und durch die Unberührtheit 
                    des ausgewiesenen Gebietes aus. Die Nutzung dieses Gebietes 
                    beschränkt sich ausschließlich auf Forschungszwecke. 
                    Es ist dies auch die markanteste Abgrenzung zu anderen (IUCN-)Schutzgebietskategorien. 
                    Im Gebiet durchgeführte Wanderungen etc. dienen vordergründig 
                    der Wissensvermittlung und nicht der Erholung im touristischen 
                    Sinn.  
                    
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