Geltungsbereich
National, jedoch in keinem Bundesland Österreichs als
eigene Schutzgebietskategorie verankert. Naturwaldreservate
können in Form anderer Schutzgebietskategorien ausgewiesen
oder in andere Schutzgebiete integriert sein.
Ausweisende oder anerkennende Institution
Privatrechtliche Verträge der Republik Österreich
mit dem Grundeigentümer
Rechtsgrundlage/Schutzstatus
Ausdrücklich erwähnt wird dieses Schutzgebiet nur
im Salzburger Naturschutzgesetz unter § 12 „Geschützte
Landschaftsteile“, i.d.F. LGBl. Nr. 88/2002.
Als gesonderte Schutzgebietskategorie ist das „Naturwaldreservat“
in keinem österreichischen Naturschutzgesetz verankert.
Der Schutz erfolgte früher mit den bestehenden Instrumenten
der Naturschutzgesetze. Durch die Unterzeichnung der Ministerkonferenz
zum Schutz der Wälder in Europa (Helsinki, 1993) wurde
ein österreichisches Programm zur Errichtung von Naturwaldreservaten
initiiert. Neue Reservate werden seither mittels privatrechtlicher
Vereinbarungen der Republik Österreich mit dem Waldeigentümer
für einen Zeitraum von 20 Jahren eingerichtet.
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