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IUCN-Kategorie IV:
Biotop-/Artenschutzgebiet mit
Management

Beschreibung
 Rechtliches | BeispieleWeiterführendes
 
 

 IUCN-Category IV: Habitat/Species Management Area

Kernphilosophie
In Biotop-/Artenschutzgebieten mit Management steht die Sicherung und Aufrechterhaltung des Zustandes von Lebensräumen zur Arterhaltung durch menschliche Eingriffe im Zentrum der Schutzbestimmungen.

Schlüsselbegriffe/Keywords
Artenschutz, Habitatschutz, Bildung, Forschung
preservation of species, preservation of habitats, education, scientific research.

Allgemeine Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung
IUCN-Definition: „Ein Landgebiet oder marines Gebiet, in dem Eingriffe mit dem Ziel stattfinden, den Fortbestand von Lebensräumen zu sichern und/oder die Bedürfnisse bestimmter Arten zu erfüllen.“

Nach IUCN-Kategorien III bis V sind – auch in Österreich – bereits Gebiete ausgewiesen, deren Schutzgebietscharakter von der offiziellen Definition teilweise stark abweicht. Vielfach wurde versucht nationale Schutzgebietskategorien (z. B. Naturdenkmal) den internationalen Kategorien (z. B. IUCN-Kategorie III – Naturmonument) zuzuordnen.

  • Das Gebiet muss eine wichtige Bedeutung für den Naturschutz und das Überleben von Arten besitzen (indem es etwa Brut- und Feuchtgebiete, Grasländer, Laichgebiete oder Ähnliches umfasst).

  • Der Schutz des betreffenden Lebensraumes ist entscheidend für den Erhalt der national oder örtlich bedeutsamen Flora oder von heimischen oder durchziehenden Tierarten.

  • Die Größe des Gebietes hängt von den Anforderungen der zu schützenden Arten an ihren Lebensraum ab und kann daher relativ klein bis sehr ausgedehnt sein.

Schutzziel(e)
Managementziel in diesen Gebieten ist es, durch Habitatmanagement bestimmte Stadien der Sukzession von Lebensräumen, die für den Schutz einer bevorzugten Zusammensetzung der Arten oder bestimmter Naturerscheinungen erforderlich sind, sicherzustellen.

Weitere Ziele
Neben der ökologischen Zielsetzung sollen auch

  • Forschung und Umweltmonitoring als Hauptaktivitäten, die mit nachhaltigem Management einhergehen, ermöglicht werden und eine

  • Widmung begrenzter Zonen für Umweltbildung und Naturerleben erfolgen, mit dem Ziel, der Öffentlichkeit die Eigentümlichkeiten dieser Lebensräume und das Management wild lebender Arten nahe zu bringen.
Erholung
Bildung
Regionalentwichlung
Forschung

Schutzbestimmungen
Jede Art von Nutzung oder Inanspruchnahme, die den Zielen der Ausweisung entgegensteht, muss beendet und für die Zukunft unterbunden werden.

Monitoring und Berichtspflicht
Keine Angaben

Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
In diesen Schutzgebieten sind Eingriffe durch den Menschen in größerem Ausmaß zulässig und sogar erforderlich, um das Ziel, den Lebensraum für eine bestimmte Art oder eine bevorzugte Artengemeinschaft sicherzustellen, erreichen zu können. Der Schutz des Gebietes erfolgt hier durch aktive Pflege.

Vergleichbar mit dieser internationalen Schutzgebietskategorie sind „Biogenetische Reservate“, die auf europäischer Ebene eingerichtet wurden.