IUCN-Category
IV: Habitat/Species Management Area
Kernphilosophie
In Biotop-/Artenschutzgebieten mit Management steht die Sicherung
und Aufrechterhaltung des Zustandes von Lebensräumen zur
Arterhaltung durch menschliche Eingriffe im Zentrum der Schutzbestimmungen.
Schlüsselbegriffe/Keywords
Artenschutz, Habitatschutz, Bildung, Forschung
preservation of species, preservation of habitats, education,
scientific research.
Allgemeine Voraussetzungen für
eine Unterschutzstellung
IUCN-Definition: „Ein Landgebiet oder marines Gebiet,
in dem Eingriffe mit dem Ziel stattfinden, den Fortbestand
von Lebensräumen zu sichern und/oder die Bedürfnisse
bestimmter Arten zu erfüllen.“
Nach IUCN-Kategorien III bis V sind – auch in Österreich
– bereits Gebiete ausgewiesen, deren Schutzgebietscharakter
von der offiziellen Definition teilweise stark abweicht. Vielfach
wurde versucht nationale Schutzgebietskategorien (z. B. Naturdenkmal)
den internationalen Kategorien (z. B. IUCN-Kategorie III –
Naturmonument) zuzuordnen.
- Das Gebiet muss eine wichtige Bedeutung für den
Naturschutz und das Überleben von Arten besitzen (indem
es etwa Brut- und Feuchtgebiete, Grasländer, Laichgebiete
oder Ähnliches umfasst).
- Der Schutz des betreffenden Lebensraumes ist entscheidend
für den Erhalt der national oder örtlich bedeutsamen
Flora oder von heimischen oder durchziehenden Tierarten.
- Die Größe des Gebietes hängt von den Anforderungen
der zu schützenden Arten an ihren Lebensraum ab und
kann daher relativ klein bis sehr ausgedehnt sein.
Schutzziel(e)
Managementziel in diesen Gebieten ist es, durch Habitatmanagement
bestimmte Stadien der Sukzession von Lebensräumen, die
für den Schutz einer bevorzugten Zusammensetzung der
Arten oder bestimmter Naturerscheinungen erforderlich sind,
sicherzustellen.
Weitere Ziele
Neben der ökologischen Zielsetzung sollen auch
- Forschung und Umweltmonitoring als Hauptaktivitäten,
die mit nachhaltigem Management einhergehen, ermöglicht
werden und eine
- Widmung begrenzter Zonen für Umweltbildung und Naturerleben
erfolgen, mit dem Ziel, der Öffentlichkeit die Eigentümlichkeiten
dieser Lebensräume und das Management wild lebender
Arten nahe zu bringen.
Erholung |
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Bildung |
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Regionalentwichlung |
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Forschung |
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Schutzbestimmungen
Jede Art von Nutzung oder Inanspruchnahme, die den Zielen
der Ausweisung entgegensteht, muss beendet und für die
Zukunft unterbunden werden.
Monitoring und Berichtspflicht
Keine Angaben
Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
In diesen Schutzgebieten sind Eingriffe durch den Menschen
in größerem Ausmaß zulässig und sogar
erforderlich, um das Ziel, den Lebensraum für eine bestimmte
Art oder eine bevorzugte Artengemeinschaft sicherzustellen,
erreichen zu können. Der Schutz des Gebietes erfolgt
hier durch aktive Pflege.
Vergleichbar mit dieser internationalen Schutzgebietskategorie
sind „Biogenetische Reservate“, die auf europäischer
Ebene eingerichtet wurden.
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