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Internationales Prädikat:
Ramsar-Gebiet

Beschreibung 
Rechtliches
 BeispieleWeiterführendes
 
 

Geltungsbereich
Internationale Schutzgebietskategorie
Voraussetzung für den Beitritt zur Konvention ist die Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen oder zumindest bei einer UNO-Spezialorganisation, wie der IAEA (International Atomic Energy Agency) oder dem Internationalen Gerichtshof.

Ausweisende oder anerkennende Institution
Landesregierungen bzw. Bund als internationaler Vertreter (ausweisend)
Ramsar-Vertragsstaatenkonferenz (anerkennend).

Österreich trat der Ramsar-Konvention 1983 bei und hat mittlerweile 19 Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung ausgewiesen (Stand September 2005). Die österreichischen Ramsar-Gebiete weisen eine Gesamtfläche von 138.259 Hektar auf.

Rechtsgrundlage/Schutzstatus
„Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung.“ Ramsar, 2. 2. 1971, geändert durch das Pariser Protokoll vom 3. 12. 1982
Ratifizierung durch Österreich (1983): BGBl. Nr. 225/1983 i.d.F. BGBl. Nr. 283/1993.

In diesem Übereinkommen werden die Rahmenbedingungen für die internationale Zusammenarbeit zur Erhaltung und wohlausgewogenen Nutzung von Feuchtgebieten geregelt.

Die Naturschutzbehörde im jeweiligen Bundesland ist Ansprechstelle für die Umsetzung der Ramsar-Konvention. Die Aufgabe des Lebensministeriums bei der Umsetzung der Ramsar-Konvention besteht darin, die österreichweite Koordination durchzuführen sowie Österreich jeweils gemeinsam mit einem Ländervertreter im ständigen Komitee (Standing Committee) und bei den Konferenzen der Vertragsstaaten zu vertreten. Das Umweltbundesamt erarbeitet die Grundlagen zum Feuchtgebietsschutz und ist Herausgeber einer Schriftenreihe über die Ramsar-Gebiete Österreichs.

Die Ramsar-Konvention

  • ist rechtlich verbindlich im Sinne des Völkerrechts,

  • sieht praktisch keine Sanktionen gegenüber Vertragsstaaten bei Nichterfüllung vor, da eine Klage beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag nur mit Zustimmung der beklagten Partei möglich ist,

  • beinhaltet regelmäßige Berichtspflichten und eine Unterrichtungspflicht an das Ramsar-Büro über jede Änderung der ökologischen Verhältnisse in den Ramsar-Gebieten.

Es wird eine Liste gefährdeter Ramsar-Gebiete („Montreux-Register“) geführt, für die ein internationales Überwachungsverfahren eingeleitet wird, sofern den rechtlichen Anforderungen nicht nachgekommen wird.