Geltungsbereich
Internationale Schutzgebietskategorie
Voraussetzung für den Beitritt zur Konvention ist die
Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen oder zumindest bei
einer UNO-Spezialorganisation, wie der IAEA (International
Atomic Energy Agency) oder dem Internationalen Gerichtshof.
Ausweisende oder anerkennende Institution
Landesregierungen bzw. Bund als internationaler Vertreter
(ausweisend)
Ramsar-Vertragsstaatenkonferenz (anerkennend).
Österreich trat der Ramsar-Konvention 1983 bei und hat
mittlerweile 19 Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung
ausgewiesen (Stand September 2005). Die österreichischen
Ramsar-Gebiete weisen eine Gesamtfläche von 138.259 Hektar
auf.
Rechtsgrundlage/Schutzstatus
„Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere
als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler
Bedeutung.“ Ramsar, 2. 2. 1971, geändert durch
das Pariser Protokoll vom 3. 12. 1982
Ratifizierung durch Österreich (1983): BGBl. Nr. 225/1983
i.d.F. BGBl. Nr. 283/1993.
In diesem Übereinkommen werden die Rahmenbedingungen
für die internationale Zusammenarbeit zur Erhaltung und
wohlausgewogenen Nutzung von Feuchtgebieten geregelt.
Die Naturschutzbehörde im jeweiligen Bundesland ist
Ansprechstelle für die Umsetzung der Ramsar-Konvention.
Die Aufgabe des Lebensministeriums bei der Umsetzung der Ramsar-Konvention
besteht darin, die österreichweite Koordination durchzuführen
sowie Österreich jeweils gemeinsam mit einem Ländervertreter
im ständigen Komitee (Standing Committee) und bei den
Konferenzen der Vertragsstaaten zu vertreten. Das Umweltbundesamt
erarbeitet die Grundlagen zum Feuchtgebietsschutz und ist
Herausgeber einer Schriftenreihe über die Ramsar-Gebiete
Österreichs.
Die Ramsar-Konvention
- ist rechtlich verbindlich im Sinne des Völkerrechts,
- sieht praktisch keine Sanktionen gegenüber Vertragsstaaten
bei Nichterfüllung vor, da eine Klage beim Internationalen
Gerichtshof in Den Haag nur mit Zustimmung der beklagten
Partei möglich ist,
- beinhaltet regelmäßige Berichtspflichten und
eine Unterrichtungspflicht an das Ramsar-Büro über
jede Änderung der ökologischen Verhältnisse
in den Ramsar-Gebieten.
Es wird eine Liste gefährdeter Ramsar-Gebiete („Montreux-Register“)
geführt, für die ein internationales Überwachungsverfahren
eingeleitet wird, sofern den rechtlichen Anforderungen nicht
nachgekommen wird.
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