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IUCN-Category
V: Protected Landscape/Seascape
Kernphilosophie
In Gebieten der Kategorie „Geschützte Landschaft“
ist das zentrale Anliegen der Schutz von international bedeutenden
Kulturlandschaften oder marinen Gebieten mit außergewöhnlichen
ästhetischen, ökologischen oder kulturellen Werten.
Darüber hinaus dienen diese Gebiete auch der Erholung.
Schlüsselbegriffe/Keywords
Kulturlandschaft, Erholung, Bildung, Regionalentwicklung,
Forschung
cultural landscape, recreation, education, regional development,
scientific research.
Allgemeine Voraussetzungen für
eine Unterschutzstellung
Ein Landgebiet, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Küsten
und marinen Gebieten, in dem das Zusammenwirken von Mensch
und Natur im Lauf der Zeit eine Landschaft von besonderem
Charakter geformt hat, mit herausragenden ästhetischen,
ökologischen und/oder kulturellen Werten und oft außergewöhnlicher
biologischer Vielfalt. Das Gebiet beherbergt verschiedene
Lebensräume, Pflanzen- und Tierarten ebenso wie einzigartige
oder überlieferte Formen der Landnutzung, aber auch ein
soziales Gefüge, das sich in den Siedlungen, örtlichen
Sitten und Gebräuchen oder religiösen Traditionen
manifestiert. Die ungestörte Fortführung dieses
traditionellen Zusammenwirkens ist für Schutz, Erhalt
und Weiterentwicklung des Gebietes unerlässlich. Die
Erholungsmöglichkeiten, die dieses Gebiet bietet, müssen
daher mit der Lebensweise und der Wirtschaftsweise seiner
Bewohner vereinbar sein.
Schutzziel(e)
Ziel ist die Erhaltung einer Kulturlandschaft gemeinsam mit
den ästhetischen, ökologischen und kulturellen Werten,
die sie prägen.
Weitere Ziele
Über die ökologischen Zielsetzungen hinausgehende
Managementziele sind:
- Förderung von Lebensweisen und Wirtschaftsformen,
die sich in Einklang mit der Natur befinden, Erhaltung des
sozialen und kulturellen Gefüges der betroffenen Gemeinden.
- Erhaltung der Vielfalt von Landschaft und Lebensraum sowie
der darin vorkommenden Arten und Ökosysteme.
- Schaffung eines Tourismus- und Erholungsangebotes, das
nach Art und Umfang den besonderen Merkmalen des Gebietes
gerecht wird.
- Förderung von Aktivitäten im Rahmen von Wissenschaft
und Bildung, die nachhaltige Vorteile für die einheimische
Bevölkerung mit sich bringen und die zur Förderung
der öffentlichen Unterstützung des Natur- und
Umweltschutzes geeignet sind.
- Sicherstellung von Vorteilen für die einheimische
Bevölkerung und Erhöhung ihres Wohlstandes durch
die Bereitstellung natürlicher Produkte, z. B. aus
Forstwirtschaft und Fischerei, und Dienstleistungen, z.
B. sauberes Wasser oder Einkünfte aus sanftem Tourismus.
Erholung |
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Bildung |
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Regionalentwichlung |
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Forschung |
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Schutzbestimmungen
Formen der Nutzung und Inanspruchnahme, die nach ihrer Dimension
oder nach ihrer Art in diesen Gebieten unangemessen sind,
müssen beendet und in Zukunft unterbunden werden.
In Europa, einem Kontinent, der über tausende von Jahren
in großem Umfang land-wirtschaftlich oder auf andere
Weise genutzt wurde, haben die von der Kulturlandschaft eingenommenen
Flächen eine enorme Ausdehnung. Auch sind die in der
Kategorie V eingestuften Schutzgebiete sehr vielgestaltig.
Die Bezeichnungen reichen von „Nationalpark“ über
„Regionalpark“, „Regionaler Naturpark“
bis zu „Geschützte Landschaft“. Die falsche
Zuordnung zu dieser Kategorie ist weit verbreitet. Sogar Gebiete,
die nicht einmal der Basisdefinition der IUCN-Schutzgebiete
entsprechen, wurden fälschlicherweise als Schutzgebiet
der Kategorie V eingestuft.
Monitoring und Berichtspflicht
Keine Angaben
Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
Ein Kernstück der Schutzbedingungen ist die Miteinbeziehung
der ansässigen Bevölkerung. Die unter Schutz gestellte
Kulturlandschaft ist das Ergebnis oft Jahrhunderte alter Nutzungsformen.
Diese sind somit für das heutige Erscheinungsbild mit
ausschlaggebend. Die Gebiete sind zum Teil mit Biosphärenparks
vergleichbar, die gleichfalls eine Integration der Bevölkerung
in das Schutzgebiet fördern.
Der integrative Ansatz, die ansässige Bevölkerung
und ihre Wirtschaftsformen einerseits und Naturschutzziele
andererseits zu vereinen, geht bei den beiden Schutzgebietskategorien
jedoch von unterschiedlichen Voraussetzungen bzw. Zielsetzungen
aus:
- In der IUCN-Kategorie „Geschützte Landschaft“
liegt der Schwerpunkt auf der Bewahrung einer Kulturlandschaft
durch die Förderung und Erhaltung von bisher praktizierten
und traditionellen Nutzungsformen, die diese Landschaft
wesentlich geprägt haben.
- Biosphärenparks werden dagegen in Zonen unterteilt.
Das Ausmaß menschlichen Einflusses reicht dabei von
unberührten Kernzonen bis hin zur intensiver, aber
gleichzeitig nachhaltiger Nutzung in den Entwicklungszonen.
Hier sind Flächen, die gezielt wirtschaftlich entwickelt
und genutzt werden sollen.
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