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IUCN-Kategorie V:
Geschützte Landschaft/Geschütztes marines Gebiet

Beschreibung
 Rechtliches | BeispieleWeiterführendes
 
 

 IUCN-Category V: Protected Landscape/Seascape

Kernphilosophie
In Gebieten der Kategorie „Geschützte Landschaft“ ist das zentrale Anliegen der Schutz von international bedeutenden Kulturlandschaften oder marinen Gebieten mit außergewöhnlichen ästhetischen, ökologischen oder kulturellen Werten. Darüber hinaus dienen diese Gebiete auch der Erholung.

Schlüsselbegriffe/Keywords
Kulturlandschaft, Erholung, Bildung, Regionalentwicklung, Forschung
cultural landscape, recreation, education, regional development, scientific research.

Allgemeine Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung
Ein Landgebiet, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Küsten und marinen Gebieten, in dem das Zusammenwirken von Mensch und Natur im Lauf der Zeit eine Landschaft von besonderem Charakter geformt hat, mit herausragenden ästhetischen, ökologischen und/oder kulturellen Werten und oft außergewöhnlicher biologischer Vielfalt. Das Gebiet beherbergt verschiedene Lebensräume, Pflanzen- und Tierarten ebenso wie einzigartige oder überlieferte Formen der Landnutzung, aber auch ein soziales Gefüge, das sich in den Siedlungen, örtlichen Sitten und Gebräuchen oder religiösen Traditionen manifestiert. Die ungestörte Fortführung dieses traditionellen Zusammenwirkens ist für Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung des Gebietes unerlässlich. Die Erholungsmöglichkeiten, die dieses Gebiet bietet, müssen daher mit der Lebensweise und der Wirtschaftsweise seiner Bewohner vereinbar sein.

Schutzziel(e)
Ziel ist die Erhaltung einer Kulturlandschaft gemeinsam mit den ästhetischen, ökologischen und kulturellen Werten, die sie prägen.

Weitere Ziele
Über die ökologischen Zielsetzungen hinausgehende Managementziele sind:
  • Förderung von Lebensweisen und Wirtschaftsformen, die sich in Einklang mit der Natur befinden, Erhaltung des sozialen und kulturellen Gefüges der betroffenen Gemeinden.

  • Erhaltung der Vielfalt von Landschaft und Lebensraum sowie der darin vorkommenden Arten und Ökosysteme.

  • Schaffung eines Tourismus- und Erholungsangebotes, das nach Art und Umfang den besonderen Merkmalen des Gebietes gerecht wird.

  • Förderung von Aktivitäten im Rahmen von Wissenschaft und Bildung, die nachhaltige Vorteile für die einheimische Bevölkerung mit sich bringen und die zur Förderung der öffentlichen Unterstützung des Natur- und Umweltschutzes geeignet sind.

  • Sicherstellung von Vorteilen für die einheimische Bevölkerung und Erhöhung ihres Wohlstandes durch die Bereitstellung natürlicher Produkte, z. B. aus Forstwirtschaft und Fischerei, und Dienstleistungen, z. B. sauberes Wasser oder Einkünfte aus sanftem Tourismus.
Erholung
Bildung
Regionalentwichlung
Forschung

Schutzbestimmungen
Formen der Nutzung und Inanspruchnahme, die nach ihrer Dimension oder nach ihrer Art in diesen Gebieten unangemessen sind, müssen beendet und in Zukunft unterbunden werden.

In Europa, einem Kontinent, der über tausende von Jahren in großem Umfang land-wirtschaftlich oder auf andere Weise genutzt wurde, haben die von der Kulturlandschaft eingenommenen Flächen eine enorme Ausdehnung. Auch sind die in der Kategorie V eingestuften Schutzgebiete sehr vielgestaltig. Die Bezeichnungen reichen von „Nationalpark“ über „Regionalpark“, „Regionaler Naturpark“ bis zu „Geschützte Landschaft“. Die falsche Zuordnung zu dieser Kategorie ist weit verbreitet. Sogar Gebiete, die nicht einmal der Basisdefinition der IUCN-Schutzgebiete entsprechen, wurden fälschlicherweise als Schutzgebiet der Kategorie V eingestuft.

Monitoring und Berichtspflicht
Keine Angaben

Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
Ein Kernstück der Schutzbedingungen ist die Miteinbeziehung der ansässigen Bevölkerung. Die unter Schutz gestellte Kulturlandschaft ist das Ergebnis oft Jahrhunderte alter Nutzungsformen. Diese sind somit für das heutige Erscheinungsbild mit ausschlaggebend. Die Gebiete sind zum Teil mit Biosphärenparks vergleichbar, die gleichfalls eine Integration der Bevölkerung in das Schutzgebiet fördern.

Der integrative Ansatz, die ansässige Bevölkerung und ihre Wirtschaftsformen einerseits und Naturschutzziele andererseits zu vereinen, geht bei den beiden Schutzgebietskategorien jedoch von unterschiedlichen Voraussetzungen bzw. Zielsetzungen aus:

  • In der IUCN-Kategorie „Geschützte Landschaft“ liegt der Schwerpunkt auf der Bewahrung einer Kulturlandschaft durch die Förderung und Erhaltung von bisher praktizierten und traditionellen Nutzungsformen, die diese Landschaft wesentlich geprägt haben.

  • Biosphärenparks werden dagegen in Zonen unterteilt. Das Ausmaß menschlichen Einflusses reicht dabei von unberührten Kernzonen bis hin zur intensiver, aber gleichzeitig nachhaltiger Nutzung in den Entwicklungszonen. Hier sind Flächen, die gezielt wirtschaftlich entwickelt und genutzt werden sollen.