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IUCN-Kategorie V:
Geschützte Landschaft/Geschütztes marines Gebiet

Beschreibung 
Rechtliches
 BeispieleWeiterführendes
 
 

Geltungsbereich
Internationale Schutzgebietskategorie
Österreich ist nicht als Gesamtstaat, sondern nur im Wege der Mitgliedschaft des Lebensministeriums Mitglied der IUCN.
Weitere österreichische Mitglieder sind z. B. Nationalpark-Institut Donau-Auen, Salzburger Nationalparkfonds – Nationalpark Hohe Tauern, Umweltdachverband, u. a.

Ausweisende oder anerkennende Institution
Österreich (ausweisend)
IUCN (anerkennend)
Die Umsetzung fällt in die naturschutzrechtlichen Kompetenzen der Bundesländer.

Rechtsgrundlage/Schutzstatus
Die IUCN-Kriterien stellen nur Richtlinien und keine rechtliche Verpflichtung dar. Die Verpflichtung der Einhaltung besteht jedoch insofern, als ansonsten die Streichung aus der Liste oder eine Zuordnung zu einer anderen Kategorie erfolgt.