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Internationales Prädikat:
Welterbestätte

Beschreibung 
Rechtliches
 BeispieleWeiterführendes
 
 

Geltungsbereich
Internationale Schutzgebietskategorie
Österreich ist seit August 1948 Mitglied der UNESCO.

Ausweisende oder anerkennende Institution
Länder bzw. Bund als internationaler Vertreter (ausweisend)
UNESCO – bei Naturerbe-Stätten hat die IUCN beratende Funktion (anerkennend)

Rechtsgrundlage/Schutzstatus
„Convention concerning the Protection of the World Cultural and Natural Heritage“, Paris, 16. 11. 1972.

Die Konvention über den Schutz des Weltkultur- und -naturerbes (The World Heritage Convention) wurde von der UNESCO Hauptversammlung 1972 verabschiedet. Bis heute haben mehr als 170 Staaten die Konvention ratifiziert und diese damit zu einem universellen Rechtsinstrument zum Schutz von Kultur- und Naturerbe werden lassen.

Österreich ratifizierte die UNESCO-Welterbe-Konvention 1993 – BGBl. Nr. 60/1993.
Es ist Sache jedes Vertragsstaates, die in seinem Hoheitsgebiet befindlichen Welterbestätten zu identifizieren und abzugrenzen. Eine Evaluierung der Anträge erfolgt im Falle der Natur- und Kulturlandschaften durch die IUCN.
Die Gebiete werden durch das UNESCO-Welterbekomitee anerkannt.

Die Ratifizierung der Konvention ist rechtlich verbindlich im Sinne des Völkerrechts.