Geltungsbereich
Europäische Schutzgebietskategorie
Mitgliedsstaaten des Europarates
Das Diplom wird jeweils für einen Zeitraum von 5 Jahren
vergeben, kann aber verlängert werden.
Ausweisende oder anerkennende Institution
Landesregierung bzw. Bund als internationaler Vertreter (ausweisend)
Ministerkomitee des Europarates (anerkennend)
Rechtsgrundlage/Schutzstatus
Freiwillige Beteiligung – die Bewerbung erfolgt durch
den Mitgliedsstaat.
Es gibt keine rechtliche Verbindlichkeit der an die Prädikatverleihung
geknüpften Bedingungen. Die Einhaltung der Bedingungen
wird von einer Expertengruppe des Europarates überprüft.
Bei Nichteinhaltung der Bedingungen wird das Prädikat
nicht verlängert bzw. gegebenenfalls aberkannt.
Es besteht Berichtspflicht über die Umsetzung und den
Zustand der Gebiete.
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