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IUCN-Category
III: Natural Monument/Natural Landmark
Kernphilosophie
Bei Naturmonumenten stehen der dauerhafte Schutz und die Sicherung
von besonderen, herausragenden Naturerscheinungen im Zentrum
der Schutzbestrebungen.
Schlüsselbegriffe/Keywords
Kulturlandschaft, Naturerscheinung, Artenschutz, Erholung,
Bildung, Regionalentwicklung, Forschung
cultural landscape, natural feature, preservation of species,
recreation, education, regional development, scientific research.
Allgemeine Voraussetzungen für
eine Unterschutzstellung
IUCN-Definition: „Ein Gebiet, das eines oder mehrere
besondere natürliche oder gemischt natürlich-kulturelle
Erscheinungen enthält, die außerordentlich oder
einzigartig, wegen der ihnen eigenen Seltenheit, Beispielhaftigkeit,
ästhetischen Qualität oder kulturellen Bedeutung
schützenswert sind.“
Nach IUCN-Kategorien III bis V sind – auch in Österreich
– bereits Gebiete ausgewiesen, deren Schutzgebietscharakter
von der offiziellen Definition teilweise stark abweicht. Man
gewinnt den Eindruck, dass in der Vergangenheit versucht wurde,
nationale Schutzgebiets-kategorien (z. B. Naturdenkmal) unbedingt
den internationalen Kategorien (z. B. IUCN-Kategorie III –
Naturmonument) zuzuordnen.
Schutzziel(e)
Das vorrangige Ziel ist ein dauerhafter Schutz und die Sicherung
besonders herausragender Naturerscheinungen nach ihrer natürlichen
Bedeutung und/oder ihrem einzigartigen oder beispielhaften
Charakter und/oder ihrer geistig-seelischen Bedeutung.
Naturerscheinungen sind z. B. Wasserfälle, Höhlen,
Krater, Fossilienlagerstätten, Dünen sowie eine
einzigartige oder repräsentative Flora und Fauna. Auch
vom Menschen geschaffene oder gestaltete Erscheinungen können
zum Schutzgut erklärt werden, z. B. Höhlenwohnungen,
Festungen auf Berggipfeln, archäologische Stätten
oder Kultstätten natürlichen Ursprungs, die im Leben
indigener Völker eine Rolle spielen.
Weitere Ziele
Die Schaffung von Möglichkeiten für Forschung, Bildung,
Freizeitgestaltung und Natur-vermittlung in einem Umfang, in
dem sie mit dem vorgenannten Ziel vereinbar sind, ist in dieser
Schutzgebietskategorie vorgesehen.
Daraus entstehende Vorteile für die ansässige Bevölkerung
sind durchaus als eines der Managementziele zu bezeichnen, soweit
dies mit den anderen (naturschutzfachlichen) Zielsetzungen vereinbar
ist.
Erholung |
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Bildung |
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Regionalentwichlung |
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Forschung |
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Schutzbestimmungen
Jede Art von Nutzung oder Inanspruchnahme, die den Zielen
der Ausweisung entgegensteht, muss unterbunden werden.
Die Größe ist bei diesem Schutzgebietstyp kein
entscheidender Faktor. Er wird häufig recht kleinflächig
ausgewiesen und ist dabei für viele Besucher gut erreichbar.
Damit die besonderen Werte der Stätte nicht mutwilliger
Zerstörung zum Opfer fallen, müssen entsprechende
Besuchereinrichtungen geschaffen werden.
Monitoring und Berichtspflicht
Keine Angaben
Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
Naturmonumente zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie
vom Menschen als einzigartig und schön wahrgenommen werden.
Die ökologische Bedeutung steht bei dieser Schutzgebietskategorie
nicht unmittelbar im Vordergrund. Ein solches Gebiet ist dann
als Schutzgebiet nach IUCN-Kriterien auszuzeichnen, wenn es
auch international herausragend ist.
Auf nationaler oder regionaler Ebene ist es mit einem Naturdenkmal
zu vergleichen, das in der Regel allerdings noch wesentlich
kleinräumiger ist. Letzteres hat für die regional
ansässige Bevölkerung identitätsstiftende Bedeutung.
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