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IUCN-Kategorie III:
Naturmonument

Beschreibung
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 IUCN-Category III: Natural Monument/Natural Landmark

Kernphilosophie
Bei Naturmonumenten stehen der dauerhafte Schutz und die Sicherung von besonderen, herausragenden Naturerscheinungen im Zentrum der Schutzbestrebungen.

Schlüsselbegriffe/Keywords
Kulturlandschaft, Naturerscheinung, Artenschutz, Erholung, Bildung, Regionalentwicklung, Forschung
cultural landscape, natural feature, preservation of species, recreation, education, regional development, scientific research.

Allgemeine Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung
IUCN-Definition: „Ein Gebiet, das eines oder mehrere besondere natürliche oder gemischt natürlich-kulturelle Erscheinungen enthält, die außerordentlich oder einzigartig, wegen der ihnen eigenen Seltenheit, Beispielhaftigkeit, ästhetischen Qualität oder kulturellen Bedeutung schützenswert sind.“

Nach IUCN-Kategorien III bis V sind – auch in Österreich – bereits Gebiete ausgewiesen, deren Schutzgebietscharakter von der offiziellen Definition teilweise stark abweicht. Man gewinnt den Eindruck, dass in der Vergangenheit versucht wurde, nationale Schutzgebiets-kategorien (z. B. Naturdenkmal) unbedingt den internationalen Kategorien (z. B. IUCN-Kategorie III – Naturmonument) zuzuordnen.

Schutzziel(e)
Das vorrangige Ziel ist ein dauerhafter Schutz und die Sicherung besonders herausragender Naturerscheinungen nach ihrer natürlichen Bedeutung und/oder ihrem einzigartigen oder beispielhaften Charakter und/oder ihrer geistig-seelischen Bedeutung.
Naturerscheinungen sind z. B. Wasserfälle, Höhlen, Krater, Fossilienlagerstätten, Dünen sowie eine einzigartige oder repräsentative Flora und Fauna. Auch vom Menschen geschaffene oder gestaltete Erscheinungen können zum Schutzgut erklärt werden, z. B. Höhlenwohnungen, Festungen auf Berggipfeln, archäologische Stätten oder Kultstätten natürlichen Ursprungs, die im Leben indigener Völker eine Rolle spielen.

Weitere Ziele
Die Schaffung von Möglichkeiten für Forschung, Bildung, Freizeitgestaltung und Natur-vermittlung in einem Umfang, in dem sie mit dem vorgenannten Ziel vereinbar sind, ist in dieser Schutzgebietskategorie vorgesehen.
Daraus entstehende Vorteile für die ansässige Bevölkerung sind durchaus als eines der Managementziele zu bezeichnen, soweit dies mit den anderen (naturschutzfachlichen) Zielsetzungen vereinbar ist.

Erholung
Bildung
Regionalentwichlung
Forschung

Schutzbestimmungen
Jede Art von Nutzung oder Inanspruchnahme, die den Zielen der Ausweisung entgegensteht, muss unterbunden werden.

Die Größe ist bei diesem Schutzgebietstyp kein entscheidender Faktor. Er wird häufig recht kleinflächig ausgewiesen und ist dabei für viele Besucher gut erreichbar. Damit die besonderen Werte der Stätte nicht mutwilliger Zerstörung zum Opfer fallen, müssen entsprechende Besuchereinrichtungen geschaffen werden.

Monitoring und Berichtspflicht
Keine Angaben

Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
Naturmonumente zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie vom Menschen als einzigartig und schön wahrgenommen werden. Die ökologische Bedeutung steht bei dieser Schutzgebietskategorie nicht unmittelbar im Vordergrund. Ein solches Gebiet ist dann als Schutzgebiet nach IUCN-Kriterien auszuzeichnen, wenn es auch international herausragend ist.
Auf nationaler oder regionaler Ebene ist es mit einem Naturdenkmal zu vergleichen, das in der Regel allerdings noch wesentlich kleinräumiger ist. Letzteres hat für die regional ansässige Bevölkerung identitätsstiftende Bedeutung.