Geltungsbereich
Internationale Schutzgebietskategorie
Österreich ist nicht als Gesamtstaat, sondern nur im
Wege der Mitgliedschaft des Lebensministeriums Mitglied der
IUCN.
Weitere österreichische Mitglieder sind z. B. Nationalpark-Institut
Donau-Auen, Salzburger Nationalparkfonds – Nationalpark
Hohe Tauern, Umweltdachverband, u. a.
Ausweisende oder anerkennende Institution
Österreich (als Vertreter ausweisend)
IUCN (anerkennend)
Den Bundesländern obliegt aufgrund ihrer naturschutzrechtlichen
Kompetenz die Umsetzung der Vorgaben.
Rechtsgrundlage/Schutzstatus
Die IUCN-Kriterien stellen nur Richtlinien und keine rechtliche
Verpflichtung dar. Die Verpflichtung der Einhaltung besteht
jedoch insofern, als andernfalls die Streichung aus der Liste
der IUCN oder eine Zuordnung zu einer anderen Kategorie erfolgt.
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