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Natural
Monument
Kernphilosophie
Ein Naturdenkmal ist ein geschütztes Naturgebilde, dessen
Erhaltung durch seine wissenschaftliche, historische oder kulturelle
Bedeutung, wegen seiner Eigenart, Schönheit, Seltenheit
oder seine markante Prägung des Landschaftsbilds im öffentlichen
Interesse eines Bundeslandes liegt. Naturdenkmäler können
z. B. Einzelbäume oder Baumgruppen, Quellen, Alleen, Parks,
Höhlen, Felsbildungen oder Schluchten sein.
Schlüsselbegriffe/Keywords
Naturdenkmal, Naturlandschaft, Landschaftsbild, Erholung,
Regionalentwicklung
natural monument, natural landscape, natural scenery, recreation,
regional development.
Allgemeine Voraussetzungen für
eine Unterschutzstellung
Naturdenkmäler können durch einen Bescheid der zuständigen
Behörde (je nach Bundesland verschieden) ausgewiesen
werden. Sie sind Naturgebilde oder kleinräumige Gebiete,
die durch ihre Eigenart, Schönheit, Seltenheit oder ihre
besondere Prägung, die sie der Landschaft verleihen oder
wegen ihrer besonderen wissenschaftlichen oder kulturellen
Bedeutung erhaltungswürdig sind. Haben kleinräumige
Gebiete für den Lebenshaushalt der Natur, das Kleinklima
oder als Lebensraum bestimmter Tier- und Pflanzenarten besondere
Bedeutung (Kleinbiotope), so sind die Voraussetzung ebenfalls
gegeben (nach § 28 (1) K-NSG).
Schutzziel(e)
Ein Naturgebilde, das auf Grund seiner wissenschaftlichen,
historischen oder kulturellen Bedeutung, seiner Eigenart,
Schönheit, Seltenheit oder seiner Prägung des Landschaftsbilds
von öffentlichem Interesse ist, soll erhalten werden.
Weitere Ziele
Erholung |
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Bildung |
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Regionalentwichlung |
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Forschung |
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Schutzbestimmungen
An einem Naturdenkmal dürfen keinerlei Eingriffe oder
Veränderungen vorgenommen werden, die seinen Bestand
oder sein Erscheinungsbild, seine Eigenart, seine charakteristische
Prägung oder seinen wissenschaftlichen oder kulturellen
Wert beeinträchtigen können. Das bezieht sich auch
auf Maßnahmen, die außerhalb des von der Unterschutzstellung
betroffenen Bereiches gesetzt werden, soweit diese Maßnahmen
substanzielle Veränderungen am Naturdenkmal bewirken
können.
Monitoring und Berichtspflicht
Keine Angaben
Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
Die Kategorie „Naturdenkmal“ wird vor allem bei
Gebieten und Naturgebilden mit besonderer Bedeutung für
die lokale oder regionale Bevölkerung angewendet (z.
B. 1000 jährige Linde, „Napoleonlinde“ etc.).
Sie zeichnen sich für die anwohnende Bevölkerung
vor allem durch ihre Schönheit oder auch die zentrale
Position, die sie in Dörfern und Siedlungen einnehmen,
aus. Sie verleihen einem Ort oftmals erst seine Identität.
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