Home
Aktuelles | Kontakt
 
Zusammenfassung
Überblick
Projektbeschreibung
 
  Arten, Lebensräume
  Naturdenkmäler
  Landschaften
 Sie sind hier: Home » Naturdenkmäler »  Naturdenkmal 

Nationales Schutzgebiet:
Naturdenkmal

Beschreibung
 Rechtliches | BeispieleWeiterführendes
 
 

 Natural Monument

Kernphilosophie
Ein Naturdenkmal ist ein geschütztes Naturgebilde, dessen Erhaltung durch seine wissenschaftliche, historische oder kulturelle Bedeutung, wegen seiner Eigenart, Schönheit, Seltenheit oder seine markante Prägung des Landschaftsbilds im öffentlichen Interesse eines Bundeslandes liegt. Naturdenkmäler können z. B. Einzelbäume oder Baumgruppen, Quellen, Alleen, Parks, Höhlen, Felsbildungen oder Schluchten sein.

Schlüsselbegriffe/Keywords
Naturdenkmal, Naturlandschaft, Landschaftsbild, Erholung, Regionalentwicklung
natural monument, natural landscape, natural scenery, recreation, regional development.

Allgemeine Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung
Naturdenkmäler können durch einen Bescheid der zuständigen Behörde (je nach Bundesland verschieden) ausgewiesen werden. Sie sind Naturgebilde oder kleinräumige Gebiete, die durch ihre Eigenart, Schönheit, Seltenheit oder ihre besondere Prägung, die sie der Landschaft verleihen oder wegen ihrer besonderen wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung erhaltungswürdig sind. Haben kleinräumige Gebiete für den Lebenshaushalt der Natur, das Kleinklima oder als Lebensraum bestimmter Tier- und Pflanzenarten besondere Bedeutung (Kleinbiotope), so sind die Voraussetzung ebenfalls gegeben (nach § 28 (1) K-NSG).

Schutzziel(e)
Ein Naturgebilde, das auf Grund seiner wissenschaftlichen, historischen oder kulturellen Bedeutung, seiner Eigenart, Schönheit, Seltenheit oder seiner Prägung des Landschaftsbilds von öffentlichem Interesse ist, soll erhalten werden.

Weitere Ziele

Erholung
Bildung
Regionalentwichlung
Forschung

Schutzbestimmungen
An einem Naturdenkmal dürfen keinerlei Eingriffe oder Veränderungen vorgenommen werden, die seinen Bestand oder sein Erscheinungsbild, seine Eigenart, seine charakteristische Prägung oder seinen wissenschaftlichen oder kulturellen Wert beeinträchtigen können. Das bezieht sich auch auf Maßnahmen, die außerhalb des von der Unterschutzstellung betroffenen Bereiches gesetzt werden, soweit diese Maßnahmen substanzielle Veränderungen am Naturdenkmal bewirken können.

Monitoring und Berichtspflicht
Keine Angaben

Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
Die Kategorie „Naturdenkmal“ wird vor allem bei Gebieten und Naturgebilden mit besonderer Bedeutung für die lokale oder regionale Bevölkerung angewendet (z. B. 1000 jährige Linde, „Napoleonlinde“ etc.). Sie zeichnen sich für die anwohnende Bevölkerung vor allem durch ihre Schönheit oder auch die zentrale Position, die sie in Dörfern und Siedlungen einnehmen, aus. Sie verleihen einem Ort oftmals erst seine Identität.