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Nationales Schutzgebiet:
Naturdenkmal

Beschreibung 
Rechtliches
 BeispieleWeiterführendes
 
 

Geltungsbereich
Nationale Schutzgebietskategorie

Ausweisende oder anerkennende Institution
Der Antrag auf Ausweisung kann von Einzelpersonen, Gemeinden, Vereinen etc. gestellt werden.
Die zuständige Behörde (z.B. Amt der Landesregierung, Bezirksverwaltungsbehörde) weist das Naturdenkmal per Bescheid aus.

Rechtsgrundlage/Schutzstatus
Naturschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes