Geltungsbereich
Nationale Schutzgebietskategorie
Ausweisende oder anerkennende Institution
Der Antrag auf Ausweisung kann von Einzelpersonen, Gemeinden,
Vereinen etc. gestellt werden.
Die zuständige Behörde (z.B. Amt der Landesregierung,
Bezirksverwaltungsbehörde) weist das Naturdenkmal per
Bescheid aus.
Rechtsgrundlage/Schutzstatus
Naturschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes
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