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Nationales Schutzgebiet:
Örtliches Naturdenkmal (§ 32a K-NSG)

Beschreibung
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 Protected Natural Object of Local Importance

Kernphilosophie
Ein Naturdenkmal ist ein geschütztes Naturgebilde, dessen Erhaltung durch seine wissenschaftliche, historische oder kulturelle Bedeutung, wegen seiner Eigenart, Schönheit, Seltenheit oder seine markante Prägung des Landschaftsbilds im öffentlichen Interesse vor allem der Gemeinde liegt.

Schlüsselbegriffe/Keywords
Naturdenkmal, Naturlandschaft, Landschaftsbild
Natural monument, natural landscape, natural scenery.

Allgemeine Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung
Örtliche Naturdenkmäler können von der Gemeinde per Bescheid ausgewiesen werden. Sie sind Naturgebilde und Kleinbiotope, denen vor allem örtliche Bedeutung zukommt, wie Bäume, Baum- oder Gehölzgruppen, Oberflächengewässer, Wasserfälle, erdgeschichtliche Aufschlüsse oder Felsformationen.

Schutzziel(e)
Ein Naturgebilde, das auf Grund seiner wissenschaftlichen, historischen oder kulturellen Bedeutung, seiner Eigenart, Schönheit, Seltenheit oder seiner Prägung des Landschaftsbilds von Interesse für die Gemeinde ist, soll erhalten werden.

Weitere Ziele

Erholung
Bildung
Regionalentwichlung
Forschung

Schutzbestimmungen
An einem Naturdenkmal dürfen keinerlei Eingriffe oder Veränderungen vorgenommen werden, die seinen Bestand oder sein Erscheinungsbild, seine Eigenart, seine charakteristische Prägung oder seinen wissenschaftlichen oder kulturellen Wert beeinträchtigen können. Das bezieht sich auch auf Maßnahmen, die außerhalb des von der Unterschutzstellung betroffenen Bereiches gesetzt werden, soweit diese Maßnahmen substanzielle Veränderungen am Naturdenkmal bewirken können.

Monitoring und Berichtspflicht
Keine Angaben

Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
Die Schutzgebietskategorie „Örtliches Naturdenkmal“ ist inhaltlich deckungsgleich mit der Schutzgebietskategorie „Naturdenkmal“. Es wird, verdeutlicht durch die behördliche Zuständigkeit, die örtliche Bedeutung des Naturgebildes unterstrichen.