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Natural Object of Local Importance
Kernphilosophie
Ein Naturdenkmal ist ein geschütztes Naturgebilde, dessen
Erhaltung durch seine wissenschaftliche, historische oder kulturelle
Bedeutung, wegen seiner Eigenart, Schönheit, Seltenheit
oder seine markante Prägung des Landschaftsbilds im öffentlichen
Interesse vor allem der Gemeinde liegt.
Schlüsselbegriffe/Keywords
Naturdenkmal, Naturlandschaft, Landschaftsbild
Natural monument, natural landscape, natural scenery.
Allgemeine Voraussetzungen für
eine Unterschutzstellung
Örtliche Naturdenkmäler können von der Gemeinde
per Bescheid ausgewiesen werden. Sie sind Naturgebilde und
Kleinbiotope, denen vor allem örtliche Bedeutung zukommt,
wie Bäume, Baum- oder Gehölzgruppen, Oberflächengewässer,
Wasserfälle, erdgeschichtliche Aufschlüsse oder
Felsformationen.
Schutzziel(e)
Ein Naturgebilde, das auf Grund seiner wissenschaftlichen,
historischen oder kulturellen Bedeutung, seiner Eigenart,
Schönheit, Seltenheit oder seiner Prägung des Landschaftsbilds
von Interesse für die Gemeinde ist, soll erhalten werden.
Weitere Ziele
Erholung |
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Bildung |
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Regionalentwichlung |
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Forschung |
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Schutzbestimmungen
An einem Naturdenkmal dürfen keinerlei Eingriffe oder
Veränderungen vorgenommen werden, die seinen Bestand
oder sein Erscheinungsbild, seine Eigenart, seine charakteristische
Prägung oder seinen wissenschaftlichen oder kulturellen
Wert beeinträchtigen können. Das bezieht sich auch
auf Maßnahmen, die außerhalb des von der Unterschutzstellung
betroffenen Bereiches gesetzt werden, soweit diese Maßnahmen
substanzielle Veränderungen am Naturdenkmal bewirken
können.
Monitoring und Berichtspflicht
Keine Angaben
Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
Die Schutzgebietskategorie „Örtliches Naturdenkmal“
ist inhaltlich deckungsgleich mit der Schutzgebietskategorie
„Naturdenkmal“. Es wird, verdeutlicht durch die
behördliche Zuständigkeit, die örtliche Bedeutung
des Naturgebildes unterstrichen.
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