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 Sie sind hier: Home » Naturdenkmäler »  Örtliches Naturdenkmal (§ 32a K-NSG) 

Nationales Schutzgebiet:
Örtliches Naturdenkmal (§ 32a K-NSG)

Beschreibung 
Rechtliches
 BeispieleWeiterführendes
 
 

Geltungsbereich
Diese Schutzgebietskategorie gibt es derzeit nur in Kärnten.

Ausweisende oder anerkennende Institution
Der Antrag auf Ausweisung kann von Einzelpersonen, Gemeinden, Vereinen etc. gestellt werden.
Die Ausweisung erfolgt durch die Gemeinde per Bescheid.

Rechtsgrundlage/Schutzstatus
Naturschutzgesetz des Bundeslandes