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IUCN-Kategorie Ib:
Wildnisgebiet

Beschreibung
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 IUCN-Category Ib: Wilderness Area

Kernphilosophie
Wildnisgebiete sind ausgedehnte und möglichst ursprüngliche Gebiete, deren natürlichen Zustand es durch Schutz und Management zu erhalten gilt. Im Vergleich zur IUCN-Kategorie Ia gibt es in dieser Schutzgebietskategorie keinen Forschungsschwerpunkt.

Schlüsselbegriffe/Keywords
Schutz der Wildnis, Artenschutz, genetische Diversität
wilderness protection, preservation of species, genetic diversity.

Allgemeine Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung
IUCN-Definition: Ein „ausgedehntes ursprüngliches oder leicht verändertes Landgebiet und/oder marines Gebiet, das seinen natürlichen Charakter bewahrt hat, in dem keine ständigen oder bedeutenden Siedlungen existieren und dessen Schutz und Management dazu dienen, seinen natürlichen Zustand zu erhalten.“

  • Das Gebiet muss über herausragende natürliche Qualitäten verfügen. Es darf nur unter dem Einfluss von Naturkräften stehen und menschlichen Einflüssen so gut wie nicht ausgesetzt sein. Darüber hinaus ist gewährleistet, dass beim Management in der vorgeschlagenen Weise diese Kriterien Bestand haben.

  • Das Gebiet muss ökologische, geologische, physiographische oder andere charakteristische Merkmale von Bedeutung für Wissenschaft, Bildung oder Geschichte aufweisen oder sich durch besondere landschaftliche Schönheit auszeichnen.

Schutzziel(e)
Primäres Ziel ist die Erhaltung von Habitaten, Ökosystemen und Arten in einem möglichst ungestörten Zustand, um künftigen Generationen das Verständnis und das Erleben von Gebieten zu ermöglichen, die lange Zeit weitgehend ungestört von menschlicher Aktivität geblieben sind.

Weitere Ziele
Darüber hinaus soll

  • die Erhaltung der wesentlichen natürlichen Merkmale und Qualitäten der natürlichen Umwelt auf lange Sicht gewährleistet werden und

  • die Erschließung für die Öffentlichkeit in einer Weise erfolgen, die optimal für das körperliche und geistige Wohlergehen der Besucher ist und zugleich den Wildnis-charakter des Gebiets nachhaltig am besten bewahrt.
Durch die Fokussierung der Schutzbestimmungen auf den Erhalt der Wildnis sind andere Ziele, wie Erholung, Bildung, Regionalentwicklung oder Forschung untergeordnet bzw. nicht vorgesehen.

Erholung
Bildung
Regionalentwichlung
Forschung

Schutzbestimmungen

  • Die Fläche des Schutzgebietes muss so groß sein, dass die Unversehrtheit der Ökosysteme und die Umsetzbarkeit der Managementziele, derentwegen es unter Schutz steht, gewährleistet werden.

  • Das Gebiet muss in hohem Maß frei von menschlichen Eingriffen jeder Art bleiben und dies soll auch hinkünftig gewährleistet werden.

  • Der öffentliche Zugang soll auf einem Niveau erhalten werden, so dass die Wildnisqualität der Umwelt für eine lange Zeit gehalten werden kann. Er kann gegebenenfalls stark eingeschränkt oder gänzlich verboten werden.

  • Die Erhaltung der Biodiversität in diesem Gebiet kann durch bloßen Schutz erzielt werden. Management, in Form von wesentlichen Eingriffen oder Manipulation von Lebensräumen, ist nicht erforderlich.

  • Es ist zulässig, das Gebiet mit einfachen, leisen, sauberen und unaufdringlichen Verkehrsmitteln (d. h. keine Motorfahrzeuge) aufzusuchen.

Monitoring und Berichtspflicht
Eigentum und Verwaltung liegen in den Händen der nationalen oder regionalen Regierungen. Ausführendes Organ ist eine mit qualifiziertem Personal ausgestattete Dienststelle, eine privatrechtliche Stiftung, eine Universität oder sonstige Einrichtung, die offiziell mit Schutz- oder Forschungsaufgaben betraut ist, oder aber die Eigentümer, die mit einer öffentlichen oder privaten Organisation der vorgenannten Art zusammenarbeiten. Eine adäquate Sicherung und Kontrolle für eine langfristige Unterschutzstellung muss sichergestellt sein, bevor die Ausweisung nach Kategorie I erfolgt.

Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
Bei dieser Schutzgebietskategorie handelt es sich wie bei der IUCN-Kategorie Ia um Gebiete, die sich durch die Unberührtheit der Natur auszeichnen. Dies soll auch hinkünftig durch eine strikte Reglementierung menschlicher Eingriffe gesichert werden. Eine Forschungstätigkeit steht in diesen Gebieten allerdings nicht im Vordergrund. Durch die strengen Auflagen bezüglich menschlicher Einflüsse in diesen Gebieten sind sie als Erholungsgebiete im Sinne des Tourismus nicht geeignet.