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IUCN-Category
Ib: Wilderness Area
Kernphilosophie
Wildnisgebiete sind ausgedehnte und möglichst ursprüngliche
Gebiete, deren natürlichen Zustand es durch Schutz und
Management zu erhalten gilt. Im Vergleich zur IUCN-Kategorie
Ia gibt es in dieser Schutzgebietskategorie keinen Forschungsschwerpunkt.
Schlüsselbegriffe/Keywords
Schutz der Wildnis, Artenschutz, genetische Diversität
wilderness protection, preservation of species, genetic diversity.
Allgemeine Voraussetzungen für
eine Unterschutzstellung
IUCN-Definition: Ein „ausgedehntes ursprüngliches
oder leicht verändertes Landgebiet und/oder marines Gebiet,
das seinen natürlichen Charakter bewahrt hat, in dem
keine ständigen oder bedeutenden Siedlungen existieren
und dessen Schutz und Management dazu dienen, seinen natürlichen
Zustand zu erhalten.“
- Das Gebiet muss über herausragende natürliche
Qualitäten verfügen. Es darf nur unter dem Einfluss
von Naturkräften stehen und menschlichen Einflüssen
so gut wie nicht ausgesetzt sein. Darüber hinaus ist
gewährleistet, dass beim Management in der vorgeschlagenen
Weise diese Kriterien Bestand haben.
- Das Gebiet muss ökologische, geologische, physiographische
oder andere charakteristische Merkmale von Bedeutung für
Wissenschaft, Bildung oder Geschichte aufweisen oder sich
durch besondere landschaftliche Schönheit auszeichnen.
Schutzziel(e)
Primäres Ziel ist die Erhaltung von Habitaten, Ökosystemen
und Arten in einem möglichst ungestörten Zustand,
um künftigen Generationen das Verständnis und das
Erleben von Gebieten zu ermöglichen, die lange Zeit weitgehend
ungestört von menschlicher Aktivität geblieben sind.
Weitere Ziele
Darüber hinaus soll
- die Erhaltung der wesentlichen natürlichen Merkmale
und Qualitäten der natürlichen Umwelt auf lange
Sicht gewährleistet werden und
- die Erschließung für die Öffentlichkeit
in einer Weise erfolgen, die optimal für das körperliche
und geistige Wohlergehen der Besucher ist und zugleich den
Wildnis-charakter des Gebiets nachhaltig am besten bewahrt.
Durch die Fokussierung der Schutzbestimmungen auf den Erhalt
der Wildnis sind andere Ziele, wie Erholung, Bildung, Regionalentwicklung
oder Forschung untergeordnet bzw. nicht vorgesehen.
Erholung |
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Bildung |
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Regionalentwichlung |
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Forschung |
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Schutzbestimmungen
- Die Fläche des Schutzgebietes muss so groß
sein, dass die Unversehrtheit der Ökosysteme und die
Umsetzbarkeit der Managementziele, derentwegen es unter
Schutz steht, gewährleistet werden.
- Das Gebiet muss in hohem Maß frei von menschlichen
Eingriffen jeder Art bleiben und dies soll auch hinkünftig
gewährleistet werden.
- Der öffentliche Zugang soll auf einem Niveau erhalten
werden, so dass die Wildnisqualität der Umwelt für
eine lange Zeit gehalten werden kann. Er kann gegebenenfalls
stark eingeschränkt oder gänzlich verboten werden.
- Die Erhaltung der Biodiversität in diesem Gebiet
kann durch bloßen Schutz erzielt werden. Management,
in Form von wesentlichen Eingriffen oder Manipulation von
Lebensräumen, ist nicht erforderlich.
- Es ist zulässig, das Gebiet mit einfachen, leisen,
sauberen und unaufdringlichen Verkehrsmitteln (d. h. keine
Motorfahrzeuge) aufzusuchen.
Monitoring und Berichtspflicht
Eigentum und Verwaltung liegen in den Händen der nationalen
oder regionalen Regierungen. Ausführendes Organ ist eine
mit qualifiziertem Personal ausgestattete Dienststelle, eine
privatrechtliche Stiftung, eine Universität oder sonstige
Einrichtung, die offiziell mit Schutz- oder Forschungsaufgaben
betraut ist, oder aber die Eigentümer, die mit einer
öffentlichen oder privaten Organisation der vorgenannten
Art zusammenarbeiten. Eine adäquate Sicherung und Kontrolle
für eine langfristige Unterschutzstellung muss sichergestellt
sein, bevor die Ausweisung nach Kategorie I erfolgt.
Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
Bei dieser Schutzgebietskategorie handelt es sich wie bei
der IUCN-Kategorie Ia um Gebiete, die sich durch die Unberührtheit
der Natur auszeichnen. Dies soll auch hinkünftig durch
eine strikte Reglementierung menschlicher Eingriffe gesichert
werden. Eine Forschungstätigkeit steht in diesen Gebieten
allerdings nicht im Vordergrund. Durch die strengen Auflagen
bezüglich menschlicher Einflüsse in diesen Gebieten
sind sie als Erholungsgebiete im Sinne des Tourismus nicht
geeignet.
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