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IUCN-Kategorie Ib:
Wildnisgebiet

Beschreibung 
Rechtliches
 BeispieleWeiterführendes
 
 

Geltungsbereich
Internationale Schutzgebietskategorie
Österreich als Gesamtstaat ist nicht Mitglied der IUCN, sondern nur im Wege der Mitgliedschaft des Lebensministeriums.
Weitere österreichische Mitglieder sind z.B. Nationalpark-Institut Donau-Auen, Salzburger Nationalparkfonds – Nationalpark Hohe Tauern, Umweltdachverband, u. a.

Ausweisende oder anerkennende Institution
Österreich (ausweisend)
IUCN (anerkennend)
Die jeweiligen Bundesländer sind auf Grund ihrer naturschutzrechtlichen Kompetenzen mit der Umsetzung in den Naturschutzgesetzen, Managementplänen bzw. in Form von Verordnungen durch die jeweilige Landesregierung betraut.

Rechtsgrundlage/Schutzstatus
Die IUCN-Kriterien stellen nur Richtlinien und keine rechtliche Verpflichtung dar. Die Verpflichtung der Einhaltung besteht jedoch insofern, als ansonsten die Streichung aus der Liste oder eine Zuordnung zu einer anderen Kategorie erfolgt.