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IUCN-Category
II: National Park
Kernphilosophie
In Nationalparks werden ein oder mehrere, ökologisch unversehrte
Ökosysteme nachhaltig geschützt und Nutzungen, die
diesem Schutz abträglich sind, ausgeschlossen. Damit sollen
eine Basis für geistige Erfahrungen sowie Forschungs-,
Bildungs- oder Erholungsangebote für Besucher geschaffen
werden.
Schlüsselbegriffe/Keywords
Naturlandschaft, Prozessschutz, Habitatschutz, Erholung, Bildung,
Regionalentwicklung, Forschung
natural area, protection of ongoing processes, protection
of habitats, recreation, education, regional development,
scientific research.
Allgemeine Voraussetzungen für
eine Unterschutzstellung
Ein natürliches Landgebiet oder marines Gebiet, das ausgewiesen
wurde, um
- die ökologische Unversehrtheit von einem oder mehreren
Ökosystemen im Interesse heutiger und künftiger
Generationen zu sichern, um
- die Nutzung und Inanspruchnahme, die den Zielen der Ausweisung
widersprechen, auszuschließen, und um
- eine Grundlage für geistige Erfahrungen, sowie wissenschaftliche,
pädagogische und der Erholung dienende Angebote für
Besucher zu schaffen.
- All diese Inhalte müssen sowohl mit der Umwelt als
auch mit der Kultur in diesem Gebiet im Einklang stehen.
Zu Nationalparks können auch Flächen gehören,
die in der Vergangenheit während eines begrenzten Zeitraums
genutzt wurden, ohne dass die natürliche Vielfalt an
Habitaten und Arten wesentlich verändert wurde.
Schutzziel(e)
Das Management in diesen Gebieten dient vorrangig dem Schutz
von Ökosystemen und der Erholung.
- Primäres Ziel ist die nachhaltige Sicherung der
Ökosysteme in ihrer ökologischen Unversehrtheit,
verbunden mit dem Bemühen eine Grundlage für Forschungs-,
Bildungs- und Erholungsangebote zu schaffen.
- Die Erhaltung charakteristischer Beispiele physiographischer
Regionen, Lebensgemeinschaften, genetischer Ressourcen und
Arten soll in einem möglichst natürlichen Zustand
auf Dauer gesichert werden, damit ökologische Stabilität
und Vielfalt gewährleistet werden.
Weitere Ziele
- Die Besucherlenkung für geistig-seelische, erzieherische,
kulturelle und Erholungszwecke ist so zu gestalten, dass
das Gebiet in seinem natürlichen oder beinahe natürlichen
Zustand nicht gefährdet wird.
- Erholung gründet sich in diesen Gebieten zu allererst
und vor allen Dingen auf die Begegnung mit und dem Erleben
von unberührter Natur.
- Nutzungen oder Inanspruchnahmen, die dem Zweck der Ausweisung
entgegenstehen, sind zu beenden und zukünftig zu unterbinden.
Diese Forderung gilt auch für Gebiete, in denen das
Land vor der Ausweisung zum Nationalpark irgendeiner Form
der Nutzung unterworfen war und die nach der Ausweisung
der natürlichen Sukzession überlassen wurden.
Der Begriff „Nutzung“ schließt Jagd und
Fischerei ein.
- Ökologische, geomorphologische, religiöse oder
ästhetische Attribute, die Grundlage für die Ausweisung
waren, müssen weiterhin respektiert werden.
- Die Berücksichtigung der Bedürfnisse der ansässigen
Bevölkerung – einschließlich der Nutzung
bestehender Ressourcen durch die Bewohner zur Deckung des
Lebensbedarfs – ist zu beachten, mit der Maßgabe,
dass diese Nutzung keinerlei nachteilige Auswirkungen auf
die anderen Managementziele hat.
Umwelt- und Naturbildung als Teil des Programms für Besuchermanagement
und Erholung bilden eine vorrangige Aufgabe des Schutzgebietsmanagements.
„Förderung von Umwelt-bildung und Naturverstehen“
wird deshalb ausdrücklich als zusätzliches Managementziel
hervorgehoben.
Erholung |
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Bildung |
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Regionalentwichlung |
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Forschung |
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Schutzbestimmungen
- Die Erhaltung in einem so weit wie möglich naturnahen
Zustand – als repräsentatives Beispiel einer
typischen Landschaft mit typischen biologischen Lebensgemeinschaften,
genetischen Ressourcen und Arten – soll gewährleistet
sein, um die ökologische Stabilität und Diversität
zu sichern.
- Die Besucherlenkung mit pädagogischen, kulturellen
und der Erholung dienenden Aspekten soll auf einem Niveau
gehalten werden, innerhalb dessen das Gebiet in einem natürlichen
oder naturnahen Zustand erhalten werden kann.
- Jegliche Nutzung oder Inbesitznahme, die dem ursprünglichen
Schutzziel widerstrebt, soll vermieden werden.
- Die ortsansässige Bevölkerung und deren Bedürfnisse,
inklusive die Nutzung der Ressourcen für den Lebensunterhalt
sollen berücksichtigt werden, sofern dies nicht den
Zielsetzungen des Schutzgebietes widerspricht.
In Gebieten, die vor der Ausweisung als Nationalpark vom
Menschen verändert wurden, in denen aber die ökologischen
Prozesse nach der Ausweisung ungehindert ablaufen dürfen,
können gewisse Maßnahmen zur Wiederherstellung
nötig werden, um den Zustand der Habitate zu verbessern.
Solches Management zur Wiederherstellung muss in zeitlicher
und räumlicher Hinsicht klar begrenzt sein und darf nicht
in Widerspruch zum primären Schutzziel stehen.
Monitoring und Berichtspflicht
Die höchste zuständige Stelle des jeweiligen Staates
ist verantwortlich für die rechtliche Ausweisung von
Schutzgebieten dieser Kategorie. Diese Stelle muss dafür
Sorge tragen, dass das Gebiet entsprechend den Managementzielen
verwaltet wird.
Darüber hinaus gibt es keine Angaben.
Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
Im Nationalpark steht die Erhaltung einer möglichst ursprünglichen
Naturlandschaft im Mittelpunkt. Die Erreichung dieses Ziel
soll mit nur punktuellen und möglichst geringfügigen
menschlichen Eingriffen möglich sein.
Neben der naturschutzfachlichen Komponente gehören
zu den Aufgaben eines Nationalparks nach IUCN-Kriterien aber
auch noch Erholung und Bildung. Durch die Gliederung des Gebietes
in unterschiedliche Zonen, die durch den Managementplan definiert
werden, soll diesen Funktionen entsprechend Raum gegeben werden.
Die Funktion zur Stärkung der Regionalentwicklung kann
in der Nationalparkregion zum Tragen kommen. Diese Nationalparkregion
kann um Gemeinden erweitert werden, die sich an der Umsetzung
der Nationalparkziele aktiv beteiligen wollen, selbst jedoch
keinen flächenmäßigen Anteil am Nationalpark
haben.
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