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IUCN-Kategorie II:
Nationalpark

Beschreibung
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 IUCN-Category II: National Park

Kernphilosophie
In Nationalparks werden ein oder mehrere, ökologisch unversehrte Ökosysteme nachhaltig geschützt und Nutzungen, die diesem Schutz abträglich sind, ausgeschlossen. Damit sollen eine Basis für geistige Erfahrungen sowie Forschungs-, Bildungs- oder Erholungsangebote für Besucher geschaffen werden.

Schlüsselbegriffe/Keywords
Naturlandschaft, Prozessschutz, Habitatschutz, Erholung, Bildung, Regionalentwicklung, Forschung
natural area, protection of ongoing processes, protection of habitats, recreation, education, regional development, scientific research.

Allgemeine Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung
Ein natürliches Landgebiet oder marines Gebiet, das ausgewiesen wurde, um

  • die ökologische Unversehrtheit von einem oder mehreren Ökosystemen im Interesse heutiger und künftiger Generationen zu sichern, um

  • die Nutzung und Inanspruchnahme, die den Zielen der Ausweisung widersprechen, auszuschließen, und um

  • eine Grundlage für geistige Erfahrungen, sowie wissenschaftliche, pädagogische und der Erholung dienende Angebote für Besucher zu schaffen.

  • All diese Inhalte müssen sowohl mit der Umwelt als auch mit der Kultur in diesem Gebiet im Einklang stehen.

Zu Nationalparks können auch Flächen gehören, die in der Vergangenheit während eines begrenzten Zeitraums genutzt wurden, ohne dass die natürliche Vielfalt an Habitaten und Arten wesentlich verändert wurde.

Schutzziel(e)
Das Management in diesen Gebieten dient vorrangig dem Schutz von Ökosystemen und der Erholung.

  • Primäres Ziel ist die nachhaltige Sicherung der Ökosysteme in ihrer ökologischen Unversehrtheit, verbunden mit dem Bemühen eine Grundlage für Forschungs-, Bildungs- und Erholungsangebote zu schaffen.

  • Die Erhaltung charakteristischer Beispiele physiographischer Regionen, Lebensgemeinschaften, genetischer Ressourcen und Arten soll in einem möglichst natürlichen Zustand auf Dauer gesichert werden, damit ökologische Stabilität und Vielfalt gewährleistet werden.

Weitere Ziele

  • Die Besucherlenkung für geistig-seelische, erzieherische, kulturelle und Erholungszwecke ist so zu gestalten, dass das Gebiet in seinem natürlichen oder beinahe natürlichen Zustand nicht gefährdet wird.

  • Erholung gründet sich in diesen Gebieten zu allererst und vor allen Dingen auf die Begegnung mit und dem Erleben von unberührter Natur.

  • Nutzungen oder Inanspruchnahmen, die dem Zweck der Ausweisung entgegenstehen, sind zu beenden und zukünftig zu unterbinden. Diese Forderung gilt auch für Gebiete, in denen das Land vor der Ausweisung zum Nationalpark irgendeiner Form der Nutzung unterworfen war und die nach der Ausweisung der natürlichen Sukzession überlassen wurden. Der Begriff „Nutzung“ schließt Jagd und Fischerei ein.

  • Ökologische, geomorphologische, religiöse oder ästhetische Attribute, die Grundlage für die Ausweisung waren, müssen weiterhin respektiert werden.

  • Die Berücksichtigung der Bedürfnisse der ansässigen Bevölkerung – einschließlich der Nutzung bestehender Ressourcen durch die Bewohner zur Deckung des Lebensbedarfs – ist zu beachten, mit der Maßgabe, dass diese Nutzung keinerlei nachteilige Auswirkungen auf die anderen Managementziele hat.
Umwelt- und Naturbildung als Teil des Programms für Besuchermanagement und Erholung bilden eine vorrangige Aufgabe des Schutzgebietsmanagements. „Förderung von Umwelt-bildung und Naturverstehen“ wird deshalb ausdrücklich als zusätzliches Managementziel hervorgehoben.

Erholung
Bildung
Regionalentwichlung
Forschung

Schutzbestimmungen

  • Die Erhaltung in einem so weit wie möglich naturnahen Zustand – als repräsentatives Beispiel einer typischen Landschaft mit typischen biologischen Lebensgemeinschaften, genetischen Ressourcen und Arten – soll gewährleistet sein, um die ökologische Stabilität und Diversität zu sichern.

  • Die Besucherlenkung mit pädagogischen, kulturellen und der Erholung dienenden Aspekten soll auf einem Niveau gehalten werden, innerhalb dessen das Gebiet in einem natürlichen oder naturnahen Zustand erhalten werden kann.

  • Jegliche Nutzung oder Inbesitznahme, die dem ursprünglichen Schutzziel widerstrebt, soll vermieden werden.

  • Die ortsansässige Bevölkerung und deren Bedürfnisse, inklusive die Nutzung der Ressourcen für den Lebensunterhalt sollen berücksichtigt werden, sofern dies nicht den Zielsetzungen des Schutzgebietes widerspricht.

In Gebieten, die vor der Ausweisung als Nationalpark vom Menschen verändert wurden, in denen aber die ökologischen Prozesse nach der Ausweisung ungehindert ablaufen dürfen, können gewisse Maßnahmen zur Wiederherstellung nötig werden, um den Zustand der Habitate zu verbessern. Solches Management zur Wiederherstellung muss in zeitlicher und räumlicher Hinsicht klar begrenzt sein und darf nicht in Widerspruch zum primären Schutzziel stehen.

Monitoring und Berichtspflicht
Die höchste zuständige Stelle des jeweiligen Staates ist verantwortlich für die rechtliche Ausweisung von Schutzgebieten dieser Kategorie. Diese Stelle muss dafür Sorge tragen, dass das Gebiet entsprechend den Managementzielen verwaltet wird.
Darüber hinaus gibt es keine Angaben.

Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
Im Nationalpark steht die Erhaltung einer möglichst ursprünglichen Naturlandschaft im Mittelpunkt. Die Erreichung dieses Ziel soll mit nur punktuellen und möglichst geringfügigen menschlichen Eingriffen möglich sein.

Neben der naturschutzfachlichen Komponente gehören zu den Aufgaben eines Nationalparks nach IUCN-Kriterien aber auch noch Erholung und Bildung. Durch die Gliederung des Gebietes in unterschiedliche Zonen, die durch den Managementplan definiert werden, soll diesen Funktionen entsprechend Raum gegeben werden.

Die Funktion zur Stärkung der Regionalentwicklung kann in der Nationalparkregion zum Tragen kommen. Diese Nationalparkregion kann um Gemeinden erweitert werden, die sich an der Umsetzung der Nationalparkziele aktiv beteiligen wollen, selbst jedoch keinen flächenmäßigen Anteil am Nationalpark haben.