Geltungsbereich
Internationale Schutzgebietskategorie
Österreich als Gesamtstaat ist nicht Mitglied der IUCN,
sondern nur im Wege der Mitgliedschaft des Lebensministeriums.
Weitere österreichische Mitglieder sind z. B. Nationalpark-Institut
Donau-Auen, Salzburger Nationalparkfonds – Nationalpark
Hohe Tauern, Umweltdachverband, u. a.
Ausweisende oder anerkennende Institution
Österreich (ausweisend)
IUCN (anerkennend)
Länder werden aufgrund ihrer naturschutzrechtlichen Kompetenzen
mit der Umsetzung betraut.
Rechtsgrundlage/Schutzstatus
Für die Einrichtung und den Betrieb von Nationalparks
sind die österreichischen Bundesländer zuständig.
Bis auf Vorarlberg hat jedes Bundesland eine entsprechende
gesetzliche Regelung. Die Ziele und Erfordernisse der Nationalparks
sind im jeweiligen Nationalparkgesetz festgelegt.
Mittels Verordnungen werden die Zonierung der Nationalparks
und die Erstellung von Managementplänen geregelt.
Durch Staatsverträge zwischen der Republik Österreich
und dem jeweiligen Bundesland (Vereinbarungen gemäß
Artikel 15a B-VG) wird in Österreich der rechtliche Rahmen
für Betrieb und Finanzierung der Nationalparks gebildet.
Die IUCN-Kriterien stellen nur Richtlinien und keine rechtliche
Verpflichtung dar. Die Verpflichtung der Einhaltung besteht
jedoch insofern, als ansonsten die Streichung aus der Liste
oder eine Zuordnung zu einer anderen Kategorie erfolgt.
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