Home
Aktuelles | Kontakt
 
Zusammenfassung
Überblick
Projektbeschreibung
 
  Arten, Lebensräume
  Naturdenkmäler
  Landschaften
 Sie sind hier: Home » Arten, Lebensräume »  Natura 2000-Gebiet: FFH-Richtlinie 

Europäisches Schutzgebiet: 
Natura 2000-Gebiet

Beschreibung
 Rechtliches | BeispieleWeiterführendes
 
 

 Natura 2000-Site

Kernphilosophie
Mit dem kohärenten ökologischen Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ sollen die natürlichen Lebensräume und die biologische Vielfalt Europas dauerhaft gesichert werden. Zum ersten Mal wird versucht, Naturschutz auf gesetzlicher Grundlage der Europäischen Union durchzuführen.

Schlüsselbegriffe/Keywords
natürliche Lebensräume, Artenschutz, Habitatschutz, Vogelschutz, Forschung
natural habitats, protection of species, protection of habitats, protection of birds, scientific research.

Allgemeine Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung
Die Gebietsauswahl erfolgt – aufgrund der österreichischen Rechtslage – durch die neun Bundesländer. Bei der Auswahl der Gebiete ist darauf zu achten, dass die Lebensraumtypen nach Anhang I (Liste der natürlichen Lebensräume) und die Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie (Liste von Tier- und Pflanzenarten) sowie die Arten der Vogelschutzrichtlinie abgedeckt sind.

Als ausreichend abgedeckt gilt ein Lebensraum dann, wenn bis zu 60 Prozent seiner Gesamtfläche in den vorgeschlagenen Gebieten enthalten ist. Sind weniger als 20 Prozent der Gesamtfläche eines Lebensraumes in den Gebieten erfasst, wird von einer unzureichenden Repräsentativität ausgegangen.

Das Ergebnis der nationalen Bewertung wird mit Meldebögen und genauen Karten-abgrenzungen als nationale Meldeliste (proposed Sites of Community Interest bzw. pSCI) an die EU-Kommission weitergeleitet.

In einer zweiten Phase findet die Bewertung auf EU-Ebene statt, die zu einer definitiven Liste der „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung“ (GGB oder Sites of Community Interest bzw. SCI) führte. Diese müssen dann nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen in den Mitgliedsstaaten endgültig unter Schutz gestellt werden. Sie werden als besondere Schutzgebiete oder Special Areas of Conservation (SAC) bezeichnet.

In den 1980er Jahren startete BirdLife International das IBA-Projekt in Europa. Mittlerweile gibt es IBA-Listen auf allen Kontinenten, die die für den internationalen Vogelschutz wichtigsten Gebiete aufzeigen und Grundlagen für deren Erhaltung und Schutz liefern sollen.
Die IBA-Inventare liefern die fachliche Basis für die Ausweisung von SPAs (besondere Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie). Die Liste der IBAs wird von der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) als wissenschaftliche Vergleichsgrundlage zur Beurteilung herangezogen, wie weit ein EU-Mitgliedsstaat seinen Verpflichtungen zur Ausweisung von SPAs nachgekommen ist.

  • Important Bird Areas sind Gebiete, die für die Erhaltung von Vogelarten oder typischen Vogellebensgemeinschaften wichtig sind, da sie regelmäßig signifikante Populationen von einer oder mehreren, von global oder regional bedrohten, endemischen oder ziehenden Vogelarten beherbergen.

  • Important Bird Areas sollen ein Netzwerk für Zugvögel und damit Brut-, Rast- oder Überwinterungsplatz auf deren Zugstrecken bilden.

  • Important Bird Areas werden auf der Basis internationaler Standardkriterien ausgewählt. Innerhalb Europas berücksichtigen diese Kriterien die Erfordernisse regionaler Schutzvorhaben, wie das Smaragd Netzwerk innerhalb der Berner Konvention, die Helsinki Konvention, die Barcelona Konvention und die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.

  • Durch die Arbeit von BirdLife International ist es möglich, Daten über den Zustand der Important Bird Areas zu erhalten. Sowohl Veränderungen in der Population der Vögel als auch der ökologischen Parameter im jeweiligen Gebiet können dadurch registriert werden. Das ist wesentlich für eine Entscheidungsfindung auf wissenschaftlicher Basis.

Die 55 IBA-Gebiete in Österreich umfassen eine Gesamtfläche von ungefähr 12.400 km², was etwa 15 Prozent der Gesamtfläche Österreichs entspricht (Stand Dezember 2000).

Schutzziel(e)
Angestrebt wird eine europaweite Vereinheitlichung der Schutzbestimmungen, um dadurch die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume zu erreichen.

Weitere Ziele
Erholung
Bildung
Regionalentwichlung
Forschung

Schutzbestimmungen
Die FFH-Richtlinie umfasst einerseits den klassischen konservierenden Arten- und Biotopschutz, in ihren Zielformulierungen ist aber auch ein dynamischer Entwicklungsaspekt integriert. Die im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Schutzgebiete (IBAs) werden in das Schutzgebietsnetz Natura 2000 integriert. Die Important Bird Areas (IBA) sind für die Erhaltung seltener, gefährdeter oder aus anderen Gründen schutzbedürftiger Vogelarten von besonderer Bedeutung.

In den Naturschutzgesetzen einiger Bundesländern (Burgenland, Wien, Vorarlberg) ist für Natura 2000-Gebiete die Schutzkategorie „Europaschutzgebiet“ vorgesehen. In den anderen Bundesländern erfolgt die gesetzliche Unterschutzstellung durch andere bestehende Schutzgebietskategorien. Für alle Schutzgebiete des Natura 2000-Netzwerkes müssen die Mitgliedsstaaten Erhaltungspläne vorlegen und im Rahmen der Berichtspflichten ein Monitoring durchführen. Es soll Auskunft über die Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes der zu schützenden Arten und Lebensräume geben.

Innerhalb der ausgewiesenen Gebiete gilt das „Verschlechterungsverbot“. Das bedeutet, dass vorbeugend alles vermieden werden muss, was in einem gemeldeten Gebiet zur Verschlechterung des Zustands der Lebensräume oder zur Störung der Arten führen könnte. Allfällige Beeinträchtigungen müssen durch die zuständige Behörde geprüft werden.

Monitoring und Berichtspflicht
Alle sechs Jahre erstellen die Mitgliedsstaaten einen Bericht über die Durchführung der im Rahmen der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie durchgeführten Maßnahmen. Dabei sollen Informationen zu den Erhaltungsmaßnahmen, die Bewertung der Auswirkung dieser Maßnahmen auf den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und die wichtigsten Ergebnisse des Monitoring an die EU-Kommission übermittelt werden.

Auf dieser Grundlage arbeitet die Kommission einen zusammenfassenden Bericht aus, der eine Bewertung der erzielten Fortschritte darstellt.

Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
Mit dieser Schutzgebietskategorie soll ein europaweites Netz an ökologisch wertvollen Gebieten in ganz Europa erstellt werden. Die Grundlage dieses Systems bilden zwei EU-Richtlinien mit klaren Vorgaben über Gebietsanteile und Lebensraumtypen, die in diese Kategorie fallen.

Damit wurde erstmals der Versuch unternommen, umfassenden Naturschutz auf gesetzlicher Grundlage der Europäischen Union durchzuführen.