Natura
2000-Site
Kernphilosophie
Mit dem kohärenten ökologischen Schutzgebietsnetz
„Natura 2000“ sollen die natürlichen Lebensräume
und die biologische Vielfalt Europas dauerhaft gesichert werden.
Zum ersten Mal wird versucht, Naturschutz auf gesetzlicher Grundlage
der Europäischen Union durchzuführen.
Schlüsselbegriffe/Keywords
natürliche Lebensräume, Artenschutz, Habitatschutz,
Vogelschutz, Forschung
natural habitats, protection of species, protection of habitats,
protection of birds, scientific research.
Allgemeine Voraussetzungen für
eine Unterschutzstellung
Die Gebietsauswahl erfolgt – aufgrund der österreichischen
Rechtslage – durch die neun Bundesländer. Bei der
Auswahl der Gebiete ist darauf zu achten, dass die Lebensraumtypen
nach Anhang I (Liste der natürlichen Lebensräume)
und die Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie (Liste von
Tier- und Pflanzenarten) sowie die Arten der Vogelschutzrichtlinie
abgedeckt sind.
Als ausreichend abgedeckt gilt ein Lebensraum dann, wenn
bis zu 60 Prozent seiner Gesamtfläche in den vorgeschlagenen
Gebieten enthalten ist. Sind weniger als 20 Prozent der Gesamtfläche
eines Lebensraumes in den Gebieten erfasst, wird von einer
unzureichenden Repräsentativität ausgegangen.
Das Ergebnis der nationalen Bewertung wird mit Meldebögen
und genauen Karten-abgrenzungen als nationale Meldeliste (proposed
Sites of Community Interest bzw. pSCI) an die EU-Kommission
weitergeleitet.
In einer zweiten Phase findet die Bewertung auf EU-Ebene
statt, die zu einer definitiven Liste der „Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung“ (GGB oder Sites of Community
Interest bzw. SCI) führte. Diese müssen dann nach
den jeweiligen nationalen Bestimmungen in den Mitgliedsstaaten
endgültig unter Schutz gestellt werden. Sie werden als
besondere Schutzgebiete oder Special Areas of Conservation
(SAC) bezeichnet.
In den 1980er Jahren startete BirdLife International das
IBA-Projekt in Europa. Mittlerweile gibt es IBA-Listen auf
allen Kontinenten, die die für den internationalen Vogelschutz
wichtigsten Gebiete aufzeigen und Grundlagen für deren
Erhaltung und Schutz liefern sollen.
Die IBA-Inventare liefern die fachliche Basis für die
Ausweisung von SPAs (besondere Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie).
Die Liste der IBAs wird von der EU-Kommission und dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) als wissenschaftliche Vergleichsgrundlage
zur Beurteilung herangezogen, wie weit ein EU-Mitgliedsstaat
seinen Verpflichtungen zur Ausweisung von SPAs nachgekommen
ist.
- Important Bird Areas sind Gebiete, die für die Erhaltung
von Vogelarten oder typischen Vogellebensgemeinschaften
wichtig sind, da sie regelmäßig signifikante
Populationen von einer oder mehreren, von global oder regional
bedrohten, endemischen oder ziehenden Vogelarten beherbergen.
- Important Bird Areas sollen ein Netzwerk für Zugvögel
und damit Brut-, Rast- oder Überwinterungsplatz auf
deren Zugstrecken bilden.
- Important Bird Areas werden auf der Basis internationaler
Standardkriterien ausgewählt. Innerhalb Europas berücksichtigen
diese Kriterien die Erfordernisse regionaler Schutzvorhaben,
wie das Smaragd Netzwerk innerhalb der Berner Konvention,
die Helsinki Konvention, die Barcelona Konvention und die
Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.
- Durch die Arbeit von BirdLife International ist es möglich,
Daten über den Zustand der Important Bird Areas zu
erhalten. Sowohl Veränderungen in der Population der
Vögel als auch der ökologischen Parameter im jeweiligen
Gebiet können dadurch registriert werden. Das ist wesentlich
für eine Entscheidungsfindung auf wissenschaftlicher
Basis.
Die 55 IBA-Gebiete in Österreich umfassen eine Gesamtfläche
von ungefähr 12.400 km², was etwa 15 Prozent der Gesamtfläche
Österreichs entspricht (Stand Dezember 2000).
Schutzziel(e)
Angestrebt wird eine europaweite Vereinheitlichung der Schutzbestimmungen,
um dadurch die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung
bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes
der natürlichen Lebensräume zu erreichen.
Weitere Ziele
Erholung |
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Bildung |
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Regionalentwichlung |
|
Forschung |
|
Schutzbestimmungen
Die FFH-Richtlinie umfasst einerseits den klassischen konservierenden
Arten- und Biotopschutz, in ihren Zielformulierungen ist aber
auch ein dynamischer Entwicklungsaspekt integriert. Die im
Rahmen der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Schutzgebiete
(IBAs) werden in das Schutzgebietsnetz Natura 2000 integriert.
Die Important Bird Areas (IBA) sind für die Erhaltung
seltener, gefährdeter oder aus anderen Gründen schutzbedürftiger
Vogelarten von besonderer Bedeutung.
In den Naturschutzgesetzen einiger Bundesländern (Burgenland,
Wien, Vorarlberg) ist für Natura 2000-Gebiete die Schutzkategorie
„Europaschutzgebiet“ vorgesehen. In den anderen
Bundesländern erfolgt die gesetzliche Unterschutzstellung
durch andere bestehende Schutzgebietskategorien. Für
alle Schutzgebiete des Natura 2000-Netzwerkes müssen
die Mitgliedsstaaten Erhaltungspläne vorlegen und im
Rahmen der Berichtspflichten ein Monitoring durchführen.
Es soll Auskunft über die Wahrung des günstigen
Erhaltungszustandes der zu schützenden Arten und Lebensräume
geben.
Innerhalb der ausgewiesenen Gebiete gilt das „Verschlechterungsverbot“.
Das bedeutet, dass vorbeugend alles vermieden werden muss,
was in einem gemeldeten Gebiet zur Verschlechterung des Zustands
der Lebensräume oder zur Störung der Arten führen
könnte. Allfällige Beeinträchtigungen müssen
durch die zuständige Behörde geprüft werden.
Monitoring und Berichtspflicht
Alle sechs Jahre erstellen die Mitgliedsstaaten einen Bericht
über die Durchführung der im Rahmen der FFH- und
der Vogelschutzrichtlinie durchgeführten Maßnahmen.
Dabei sollen Informationen zu den Erhaltungsmaßnahmen,
die Bewertung der Auswirkung dieser Maßnahmen auf den
Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und die wichtigsten
Ergebnisse des Monitoring an die EU-Kommission übermittelt
werden.
Auf dieser Grundlage arbeitet die Kommission einen zusammenfassenden
Bericht aus, der eine Bewertung der erzielten Fortschritte
darstellt.
Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
Mit dieser Schutzgebietskategorie soll ein europaweites Netz
an ökologisch wertvollen Gebieten in ganz Europa erstellt
werden. Die Grundlage dieses Systems bilden zwei EU-Richtlinien
mit klaren Vorgaben über Gebietsanteile und Lebensraumtypen,
die in diese Kategorie fallen.
Damit wurde erstmals der Versuch unternommen, umfassenden
Naturschutz auf gesetzlicher Grundlage der Europäischen
Union durchzuführen.
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