Geltungsbereich
Innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union,
die IBAs der Vogelschutzrichtlinie stellen gleichzeitig eine
internationale Schutzkategorie dar.
Ausweisende oder anerkennende Institution
BirdLife International meldet wichtige Gebiete (Important
Bird Areas, IBAs). Sie müssen binnen zwei Jahren als
„besondere Schutzgebiete“ (SPAs – Special
Protected Areas) der Kommission gemeldet und von den Mitgliedsstaaten
entsprechend geschützt werden.
Die jeweilige Landesregierung nominiert Gebiete, die nach
Anhang I der FFH-Richtlinie oder nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie
aufgelisteten Arten (derzeit 175) besonders schützenswert
sind. Diese Gebietsvorschläge werden vom offiziellen
Vertreter der Bundesländer in EU-Naturschutzangelegenheiten
an die EU-Kommission weitergeleitet und damit zu pSCIs (proposed
Sites of Community Interest).
Im Rahmen von biogeographischen Seminaren arbeiten die Bundesländer
gemeinsam mit dem Nature Topic Center der Europäischen
Umweltagentur (EEA) die endgültige Liste der Special
Areas of Community Interest (SCIs) aus, die in das Natura
2000-Netzwerk aufgenommen werden sollen. Für den Fall,
dass keine Einigung zwischen dem Mitgliedsstaat und der EU
erzielt werden kann, trifft der Rat der Europäischen
Union die endgültige Entscheidung über die Anerkennung.
Wurde ein Gebiet als SCI ausgewählt, so ist das Mitgliedsland
verpflichtet, dieses innerhalb der nächsten sechs Jahre
als Special Area of Conservation (SAC) auszuweisen.
Rechtsgrundlage/Schutzstatus
Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (1992/43/EWG),
Vogelschutzrichtlinie (1979/409/EWG)
Das weitgesteckte Ziel der Europäischen Union ist der
europaweite Aufbau eines kohärenten ökologischen
Schutzgebietssystems mit Namen „Natura 2000“.
Grundlage dafür bildete 1992 die Einführung der
Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH). Sie ist die wesentliche
rechtliche Grundlage des Biotop- und Artenschutzes innerhalb
der Europäischen Union und stellt zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie
die erste umfassende, gesetzliche Grundlage der Europäischen
Union für den Arten- und Biotopschutz dar.
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