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Biosphere
Reserve
Kernphilosophie
Biosphärenparks sind großflächige repräsentative
Ausschnitte von Natur- und Kulturlandschaften, in denen gemeinsam
mit der lokalen Bevölkerung, Konzepte zum Schutz und zur
Entwicklung der Region beispielhaft erarbeitet und umgesetzt
werden.
Schlüsselbegriffe/Keywords
Kulturlandschaft, Bildung, Regionalentwicklung, Forschung,
Partizipation, Musterregion
cultural landscape, education, regional development, scientific
research, participation, exemplary region.
Allgemeine Voraussetzungen für
eine Unterschutzstellung
Der Begriff Biosphärenpark steht für Landschaften,
deren Nutzungsgradient von der unbeeinflussten Kernzone bis
hin zur intensiven, aber nachhaltigen Nutzung in anderen Bereichen
reichen kann. Damit weichen Biosphärenparks von dem Ansatz
ab, Teilräume von Landschaften als vom Menschen weitgehend
unbeeinflusste Schutzgebiete zu erhalten.
Für die Anerkennung eines Gebietes als UNESCO Biosphärenpark
ist unter anderem festgelegt, dass
- das Gebiet aus verschiedenen ökologischen Systemen
zusammengesetzt und für die Erhaltung der biologischen
Vielfalt von Bedeutung sein soll,
- die Eingriffe des Menschen in unterschiedlichen Intensitäten
erfolgen und damit die Möglichkeit geschaffen werden
soll, Ansätze zur nachhaltigen Entwicklung auf regionaler
Ebene zu erforschen,
- das Gebiet ausreichend groß sein soll, um die nachstehend
angeführten Funktionen erfüllen zu können.
Schutzziel(e)
Biosphärenparks haben drei grundlegende Funktionen, die
über den reinen Naturschutz hinaus reichen.
- Schutzfunktion: Beitrag zur Erhaltung von Landschaften,
Ökosystemen, Arten und genetischer Vielfalt
- Entwicklungsfunktion: Förderung einer wirtschaftlichen
und menschlichen Entwicklung, die aus soziokultureller und
ökologischer Sicht nachhaltig ist
- Logistische Unterstützungsfunktion: Förderung
von Demonstrationsprojekten, Umweltbildung und -ausbildung,
Forschung und Umweltbeobachtung im Rahmen lokaler, regionaler
und weltweiter Themen des Schutzes und der nachhaltigen
Entwicklung.
Weitere Ziele
Erholung |
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Bildung |
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Regionalentwichlung |
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Forschung |
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Schutzbestimmungen
Generelle Schutzbestimmungen liegen nicht vor. Nutzungsformen
bzw. -änderungen im Gebiet des Biosphärenparks müssen
mit der Erreichung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele im
Einklang stehen.
Als Beispiel ein Auszug aus dem Vorarlberger Naturschutzgesetz:
§ 4 (6) In der Kernzone und in der Pflegezone können
nicht bewilligungspflichtige Veränderungen von der Bezirkshauptmannschaft
Bludenz nach Anhörung des Biosphärenparkkuratoriums
allgemein oder im Einzelfall untersagt werden, wenn sie der
Erreichung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele erheblich
entgegenwirken. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung
hat nach den Regeln der naturnahen Alpwirtschaft bzw. des
naturnahen Waldbaues zu erfolgen.
Um die vielfältigen Aufgaben differenziert regeln zu
können, werden Biosphärenparks in Zonen unterteilt:
- Kernzone – ist jener Bereich, in dem die Natur vom
Menschen möglichst unbeeinflusst bleibt. Die Kernzone
sollte groß genug sein, um ökosystemaren Prozessen
freien Raum zu lassen. Sie muss gesetzlich geschützt
sein (z. B. als Nationalpark oder Naturschutzgebiet). Bei
Bedarf können auch mehrere Kernzonen ausgewiesen werden.
In dieser Zone sind lediglich Maßnahmen in den Bereichen
Forschung und Monitoring zulässig.
- Pufferzone – grenzt an die Kernzone an bzw. umgibt
diese. Sie dient vor allem dem Schutz der Kernzone und der
Erhaltung und Pflege von Ökosystemen, die durch anthropogene
Nutzung entstanden oder beeinflusst sind. Die Aktivitäten
der Pufferzone dürfen die Erhaltung der Ökosysteme
und Arten der Kernzone in keiner Weise beeinträchtigen.
Die in der Pufferzone gesetzten Maßnahmen sollen vielmehr
die Kernzone vor Beeinträchtigungen schützen.
- Entwicklungszone – ist jene Zone mit der größten
Vielfalt an Nutzungsformen, etwa land- und forstwirtschaftlichen
Aktivitäten oder Siedlungen. In dieser Zone müssen
zahlreiche Interessensgruppen, z. B. Gemeinde, Wissenschaftler
und Unternehmen zusammenarbeiten, um die Entwicklung der
Flächenressourcen zum Wohl der ansässigen Bevölkerung
zu fördern. Die daraus entwickelten Landnutzungsmodelle
können dann in weiterer Folge auf andere Landschaften
gleichen Typs übertragen werden. Die Erzeugung und
Vermarktung umweltfreundlicher Produkte und Maßnahmen
des „Sanften Tourismus“ sind Beispiele für
die verschiedenen wirtschaftlichen Möglichkeiten in
dieser Zone.
Biosphärenparks unterliegen keiner internationalen Konvention,
sondern müssen nur bestimmte Kriterien aufweisen, um
die drei grundlegenden Funktionen (siehe „Schutzziel(e)“
und „Weitere Ziele“) erfüllen zu können.
Die Biosphärenparks bilden ein weltweites Netzwerk, innerhalb
dessen ein Austausch an Information, Erfahrung und Personal
stattfinden soll.
Monitoring und Berichtspflicht
Im Abstand von 10 Jahren muss ein Bericht über die Erreichung
der vorgegebenen Ziele von der verantwortlichen Behörde
an das UNESCO-Sekretariat des jeweiligen Staates abgegeben
werden. Das International Coordinating Council (ICC) beurteilt
diesen Bericht und kann gegebenenfalls das internationale
Prädikat „Biosphärenpark“ aberkennen.
Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
Die internationale Schutzgebietskategorie Biosphärenpark
steht für eine Modellregion, die sich durch nachhaltige
Wirtschafts- und Lebensweise auszeichnet. Es bleibt es nicht
bei einzelnen Verbesserungsschritten, sondern es wird versucht,
gemeinsam mit der ansässigen Bevölkerung ein Gesamtkonzept
für die Region zu erstellen. Die Einbindung der Bevölkerung
in alle wesentlichen Schritte der Umsetzung hat oberste Priorität
bei der nachhaltigen Entwicklung der Region. Dieser lebendige
Ansatz der Mitgestaltung durch die Bevölkerung und die
Entwicklung zu einer Modellregion für nachhaltiges Wirtschaften
ist auch das zentrale Merkmal dieser Schutzgebietskategorie.
Gerade in Tourismus- oder strukturschwachen Regionen bietet
die Ausweisung mit dem internationalen Gütesiegel Biosphärenpark
große Chancen für eine Region, die Ökologie
und Ökonomie zu vereinen sucht.
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