Geltungsbereich
Internationale Schutzgebietskategorie
Ausweisende oder anerkennende Institution
Die jeweilige Landesregierung bzw. der Bund als internationaler
Vertreter (ausweisend)
UNESCO (Programme on Man and the Biosphere, MaB) (anerkennend)
Die Anerkennung erfolgt auf Antrag durch einen Koordinationsrat,
dem die entsprechenden Unterlagen vorzulegen sind.
Rechtsgrundlage/Schutzstatus
Eine eigene Schutzkategorie im Naturschutzgesetz sieht nur
das Land Vorarlberg vor (§ 27 Vorarlberger Naturschutzgesetz,
LGBl. Nr. 38/2002).
Der Biosphärenpark „Großes Walsertal“
ist demnach durch eine Verordnung der Landesregierung ausgewiesen,
LGBl. Nr. 33/2000.
In den anderen Bundesländern (Tirol, Burgenland, Wien)
sind die Reservate zum Teil durch andere Schutzgebietskategorien
bzw. generelle Schutzbestimmungen rechtlich gesichert.
- Die Ausweisung erfolgt auf freiwilliger Basis, jedoch
nach verbindlichen Kriterien.
- Ein Biosphärenpark muss von der UNESCO anerkannt
sein.
- Alle 10 Jahre wird eine Evaluierung durchgeführt.
- Bei Nichterfüllung der Kriterien besteht die Möglichkeit
der Aberkennung des Prädikates.
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