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Internationales Prädikat:
Biosphärenpark

Beschreibung 
Rechtliches
 BeispieleWeiterführendes
 
 

Geltungsbereich
Internationale Schutzgebietskategorie

Ausweisende oder anerkennende Institution
Die jeweilige Landesregierung bzw. der Bund als internationaler Vertreter (ausweisend)
UNESCO (Programme on Man and the Biosphere, MaB) (anerkennend)
Die Anerkennung erfolgt auf Antrag durch einen Koordinationsrat, dem die entsprechenden Unterlagen vorzulegen sind.

Rechtsgrundlage/Schutzstatus
Eine eigene Schutzkategorie im Naturschutzgesetz sieht nur das Land Vorarlberg vor (§ 27 Vorarlberger Naturschutzgesetz, LGBl. Nr. 38/2002).
Der Biosphärenpark „Großes Walsertal“ ist demnach durch eine Verordnung der Landesregierung ausgewiesen, LGBl. Nr. 33/2000.
In den anderen Bundesländern (Tirol, Burgenland, Wien) sind die Reservate zum Teil durch andere Schutzgebietskategorien bzw. generelle Schutzbestimmungen rechtlich gesichert.

  • Die Ausweisung erfolgt auf freiwilliger Basis, jedoch nach verbindlichen Kriterien.

  • Ein Biosphärenpark muss von der UNESCO anerkannt sein.

  • Alle 10 Jahre wird eine Evaluierung durchgeführt.
  • Bei Nichterfüllung der Kriterien besteht die Möglichkeit der Aberkennung des Prädikates.