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Nationales Schutzgebiet:
Naturpark

Beschreibung
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 Natural park

Kernphilosophie
Bei Naturparks stehen Schutz der Kulturlandschaft, Erholung in der Natur, Wissensvermittlung über die Natur und Regionalentwicklung unter dem Naturpark-Label im Zentrum der Bemühungen.

Schlüsselbegriffe/Keywords
Naturpark, Kulturlandschaft, Erholung, Bildung, Regionalentwicklung
Natural Park, cultural landscape, recreation, education, regional development.

Allgemeine Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung
§ 26 des Kärntner Naturschutzgesetz definiert einen Naturpark folgendermaßen: „Landschafts-, Naturschutz- oder Europaschutzgebiete, sowie geschlossene Teile davon, die für die Erholung und Wissensvermittlung besonders geeignet und allgemein zugänglich sind.“
Das Prädikat „Naturpark“ ist mit Ausnahme der Steiermark in allen Bundesländern, die Naturparks als Schutzgebiete vorsehen, eine zusätzliche Auszeichnung bereits bestehender Schutzgebiete.

Schutzziel(e)
Schutz und Weiterentwicklung der Kulturlandschaft

Weitere Ziele
Weitere Ziele, die mit dieser Kategorie von Schutzgebieten verfolgt werden, sind:
  • Schaffung von Erholungsmöglichkeiten

  • ökologische und kulturelle Bildungsangebote
  • Förderung einer nachhaltigen Regionalentwicklung durch Schaffung von Arbeitsplätzen und Nebenerwerbsmöglichkeiten in Tourismus und Landwirtschaft


Erholung
Bildung
Regionalentwichlung
Forschung

Schutzbestimmungen
Land und Gemeinden, die Anteil an einem Naturpark oder einer Naturparkregion haben, haben Maßnahmen zur Gestaltung sowie zur Entwicklung eines Naturparks und einer allenfalls festgelegten Naturparkregion zu fördern (Kärntner Naturschutzgesetz § 26 (3)).

Monitoring und Berichtspflicht
Keine Angaben

Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
Aufgrund seines Konzeptes soll der Naturpark, neben seiner Rolle zur Erhaltung wertvoller Kulturlandschaften als Zeugnis menschlicher Entwicklung, ein Motor für nachhaltige Regionalentwicklung sein und Bevölkerung und Besuchern Möglichkeiten zur Bildung, Wissensvermittlung und Erholung bieten.
Im Gegensatz zu Nationalparks, die ebenso Bildungs- und Erholungsfunktionen zu erfüllen haben, sind Naturparks üblicherweise nicht mit Naturzonen ausgestattet, die per definitionem anthropogene Nutzungen ausschließen. Ein ähnlicher Ansatz findet sich bei den Biosphärenparks. Auch in ihnen werden nachhaltige Regionalentwicklung und Schutz der Naturlandschaft als gleichwertige Ziele angestrebt.