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Natural
park
Kernphilosophie
Bei Naturparks stehen Schutz der Kulturlandschaft, Erholung
in der Natur, Wissensvermittlung über die Natur und Regionalentwicklung
unter dem Naturpark-Label im Zentrum der Bemühungen.
Schlüsselbegriffe/Keywords
Naturpark, Kulturlandschaft, Erholung, Bildung, Regionalentwicklung
Natural Park, cultural landscape, recreation, education, regional
development.
Allgemeine Voraussetzungen für
eine Unterschutzstellung
§ 26 des Kärntner Naturschutzgesetz definiert einen
Naturpark folgendermaßen: „Landschafts-, Naturschutz-
oder Europaschutzgebiete, sowie geschlossene Teile davon,
die für die Erholung und Wissensvermittlung besonders
geeignet und allgemein zugänglich sind.“
Das Prädikat „Naturpark“ ist mit Ausnahme
der Steiermark in allen Bundesländern, die Naturparks
als Schutzgebiete vorsehen, eine zusätzliche Auszeichnung
bereits bestehender Schutzgebiete.
Schutzziel(e)
Schutz und Weiterentwicklung der Kulturlandschaft
Weitere Ziele
Weitere Ziele, die mit dieser Kategorie von Schutzgebieten verfolgt
werden, sind:
- Schaffung von Erholungsmöglichkeiten
- ökologische und kulturelle Bildungsangebote
- Förderung einer nachhaltigen Regionalentwicklung
durch Schaffung von Arbeitsplätzen und Nebenerwerbsmöglichkeiten
in Tourismus und Landwirtschaft
Erholung |
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Bildung |
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Regionalentwichlung |
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Forschung |
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Schutzbestimmungen
Land und Gemeinden, die Anteil an einem Naturpark oder einer
Naturparkregion haben, haben Maßnahmen zur Gestaltung
sowie zur Entwicklung eines Naturparks und einer allenfalls
festgelegten Naturparkregion zu fördern (Kärntner
Naturschutzgesetz § 26 (3)).
Monitoring und Berichtspflicht
Keine Angaben
Abgrenzung zu anderen Schutzgebietskategorien
Aufgrund seines Konzeptes soll der Naturpark, neben seiner
Rolle zur Erhaltung wertvoller Kulturlandschaften als Zeugnis
menschlicher Entwicklung, ein Motor für nachhaltige Regionalentwicklung
sein und Bevölkerung und Besuchern Möglichkeiten
zur Bildung, Wissensvermittlung und Erholung bieten.
Im Gegensatz zu Nationalparks, die ebenso Bildungs- und Erholungsfunktionen
zu erfüllen haben, sind Naturparks üblicherweise
nicht mit Naturzonen ausgestattet, die per definitionem anthropogene
Nutzungen ausschließen. Ein ähnlicher Ansatz findet
sich bei den Biosphärenparks. Auch in ihnen werden nachhaltige
Regionalentwicklung und Schutz der Naturlandschaft als gleichwertige
Ziele angestrebt.
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