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Nationales Schutzgebiet:
Naturpark

Beschreibung 
Rechtliches
 BeispieleWeiterführendes
 
 

Geltungsbereich
Die Schutzgebietsinhalte werden durch die jeweilige Landesregierung festgelegt.

Ausweisende oder anerkennende Institution
Landesregierung per Verordnung (ausweisend)

Rechtsgrundlage/Schutzstatus
Naturparks sind in den Naturschutzgesetzen der Länder rechtlich verankert.
Mittels einer Verordnung der Landesregierung wird das Prädikat „Naturpark“ vergeben.