Geltungsbereich
Die Schutzgebietsinhalte werden durch die jeweilige Landesregierung
festgelegt.
Ausweisende oder anerkennende Institution
Landesregierung per Verordnung (ausweisend)
Rechtsgrundlage/Schutzstatus
Naturparks sind in den Naturschutzgesetzen der Länder
rechtlich verankert.
Mittels einer Verordnung der Landesregierung wird das Prädikat
„Naturpark“ vergeben.
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